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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besitzwehr“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.11.1995
- 47 C 1789/95 -
Vermieter darf sich Kinderlärm nicht durch eigene Lärmstörung erwehren
Mieter steht Unterlassungsanspruch aufgrund Besitzstörung zu
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, einer Störung durch Kinderlärm mit Hilfe einer eigenen Lärmstörung zu begegnen. Darin ist eine eigene verbotene Eigenmacht zu sehen. Der Mieter kann daher Unterlassung wegen einer Besitzstörung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter fühlte sich im Oktober 1995 durch seine über ihn wohnenden Mieter in seiner Ruhe gestört. Der Vermieter behauptete, dass ständig erheblicher Kinderlärm aus der Wohnung gedrungen sei. Um dies zu unterbinden, schlug er an vier Tagen wiederholt bis zu 7 Minuten lang an einen Heizkörper bzw. dem Heizungsrohr in seiner Wohnung. Davon fühlten sich wiederum die Mieter gestört. Sie beantragten daher eine auf Unterlassen gerichtete einstweilige Verfügung.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter. Sie haben gemäß § 862 Abs. 1 BGB verlangen dürfen, dass der... Lesen Sie mehr
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