die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 02.07.2024
- 7 K 186/23 und 7 K 187/23 -
Niedersächsisches Finanzgericht hat keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV und der aktiven Nutzungspflicht des beSt
Niedersächsisches Finanzgericht widerspricht dem Bundesfinanzhof
Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat in zwei Urteilen die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Angehörige der steuerberatenden Berufe erneut bestätigt. Ausdrücklich hat sich das Gericht gegen Überlegungen des X. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) gewandt, wonach die der Nutzungspflicht zugrundeliegende Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (StBPPV) als Rechtsgrundlage unwirksam sein soll.
Das Kernproblem der Entscheidungen lag (erneut) in der Pflicht zur elektronischen Kommunikation, die seit dem 1. Januar 2023 für Steuerberater und andere Berufsgruppen verbindlich ist.Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hatte die Klagen nicht über das beSt, sondern per Briefpost eingereicht. Auf den Hinweis des Berichterstatters auf die Unzulässigkeit dieser Klageerhebung berief sich der Prozessbevollmächtigte auf den Beschluss des X. Senats des BFH vom 17. April 2024 (X B 68,69/23). In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz hatte der X. Senat - ohne dass es letztlich auf diese Frage angekommen und ohne dass dies mit... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2024
- 13 K 114/23 und 13 K 115/23 -
Pflicht zur Nutzung des beSt auch bei Klageerhebung über das beklagte Finanzamt
Fristgerechter Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes reicht nicht
Ein Steuerberater kann nach Einführung des besonderen Steuerberaterpostfaches (beSt) nicht wirksam Klage durch Einwurf der Klageschrift in den Briefkasten des Finanzamtes erheben. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen klar.
In den Streitfällen wandte sich der Berater im Auftrag seiner Mandanten gegen Änderungsbescheide nach Durchführung einer Außenprüfung. Der Steuerberater erhob die Klage in Papierform, indem er diese am letzten Tag der Klagefrist in den Briefkasten des beklagten Finanzamtes einlegte. Das Finanzamt übermittelte die Klage sodann gemäß § 47 Abs. 2 S. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) - nach... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2023
- 14 K 125/23 E -
Klageerhebung per Fax durch Steuerberater unzulässig
Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt
Eine durch einen Steuerberater im Januar 2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzulässig, wenn der Registrierungsbrief für das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war . Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Kläger wurden bei ihrer Klageerhebung durch einen Steuerberater vertreten. Dieser reichte die Klage im Januar 2023 per Fax bei Gericht ein. Den zur Registrierung erforderlichen Brief mit dem Registrierungscode für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ("beSt") hatte der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Die Steuerberaterkammer hatte dazu vorab ihren... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28.04.2023
- XI B 101/22 -
Steuerberater zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet
Fehlende beSt-Freischaltung nur ausnahmsweise Grund für Wiedereinsetzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) mit der Begründung, dass sie bei Ablauf der Frist für die Nutzung des beSt noch nicht freigeschaltet worden seien, müssen sie darlegen, weshalb sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung („fast lane“) keinen Gebrauch gemacht haben.
In einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ging im Januar 2023 beim BFH die Beschwerdebegründung eines Steuerberaters per Telefax ein. Auf den Hinweis der Geschäftsstelle, dass die Beschwerdebegründung seit dem 01.01.2023 als elektronisches Dokument übermittelt werden muss, legte der Steuerberater im Februar 2023 die Begründung (durch einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt) in... Lesen Sie mehr