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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besuchsdauer“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.01.1995
- Hö 3 C 5170/94 -
Überschreitung der Besuchsdauer von 3 Monaten in einer Mietwohnung unzulässig
Ungenehmigte Überlassung der Wohnung an Dritte rechtfertigt ordentliche Kündigung
Die Besuchsdauer in einer Mietwohnung darf nicht den Zeitraum von drei Monaten überschreiten. Überlässt der Mieter einem Dritten seine Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristgemäße ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall überließ die Mieterin verschiedenen Personen für längere Zeit ihre Wohnung. So lebten zunächst vom Sommer 1992 bis Spätherbst 1992 5 bis 6 Männer in der Wohnung. Danach wurde sie bis Frühjahr 1993 von zwei Frauen bewohnt. Eine von den beiden blieb bis Sommer 1993. Von Sommer 1993 bis Frühjahr 1994 wohnte dort ein älteres Ehepaar. Anschließend etwa drei Monate lang ein jüngeres Paar. Dies geschah ohne Einverständnis des Vermieters. Er kündigte daher im Februar 1994 das Mietverhältnis ordentlich. Die Mieterin weigerte sich jedoch die Kündigung anzuerkennen, so dass der Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagte.... Lesen Sie mehr
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