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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betonsäule“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.05.2012
- 7 U 182/11 -
Kauf einer Eigentumswohnung mitsamt Tiefgaragenstellplatz: Erforderliche 4 Fahrbewegungen sowie Einklappen eines Außenspiegels zum Ausparken begründet Mangelhaftigkeit des Stellplatzes
Fehlende Funktionstauglichkeit des Stellplatzes rechtfertigt Minderung des Kaufpreises
Wer eine Eigentumswohnung mitsamt einem Tiefgaragenstellplatz kauft, kann erwarten, dass zum Ausparken aus dem Stellplatz keine 4 Fahrbewegungen sowie ein Einklappen eines Außenspiegels erforderlich sind. Ist dies dennoch der Fall liegt ein Mangel der Kaufsache vor, der eine Minderung des Kaufpreises rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2005 kaufte eine Frau eine noch zu bauende Eigentumswohnung nebst Tiefgaragenstellplatz. Aus statischen Gründen war es jedoch nachfolgend erforderlich eine Betonsäule am gekauften Stellplatz zu errichten. Die Käuferin sah aufgrund dessen eine Beeinträchtigung der Befahrbarkeit des Stellplatzes und weigerte sich den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Da die Verkäuferin keine Nachteile durch die Betonsäule erkennen konnte, erhob sie Klage auf Zahlung des vollen Kaufpreises. Das Landgericht Stuttgart konnte ebenfalls keine Nachteile erkennen und gab der Klage statt. Dagegen legte die Käuferin Berufung ein.... Lesen Sie mehr
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