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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsbegehung“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2015
- 19 Ca 7448/14 -

Betriebs­ratsmit­glied kann trotz fehlenden Betriebs­ratsbe­schlusses angesichts von Arbeit­nehmer­beschwerden und bevorstehender Betriebsratssitzung Betriebsbegehung durchführen

Recht zur Freistellung zwecks Wahrnehmung von Betriebs­ratsauf­gaben besteht

Ein Betriebs­ratsmit­glied ist berechtigt, vor einer anstehenden Betriebsratssitzung eine Betriebsbegehung durchzuführen, um Beschwerden der Belegschaft nachzugehen. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob das Betriebs­ratsmit­glied freigestellt ist oder die Begehung durch einen Betriebs­ratsbe­schluss gedeckt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebsratsmitglied beabsichtigte innerhalb des Flughafens Frankfurt am Main mit einem Kollegen zusammen im August 2014 eine Betriebsbegehung durchzuführen. Dabei sollte insbesondere in Anbetracht einer bevorstehenden Betriebsratssitzung Mitarbeiterbeschwerden nachgegangen werden. Dem Betriebsratsmitglied wurde jedoch mitgeteilt, dass eine Begehung nicht möglich sei. Er wurde daher zur Betriebsbegehung nicht freigestellt. Das Betriebsratsmitglied führte sie dennoch durch und bekam anschließend eine Abmahnung aufgrund eines unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit. Gegen diese Abmahnung wehrte sich das Betriebsratsmitglied mit seiner Klage.... Lesen Sie mehr