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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsgründung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.06.2012
- X R 42/11 -
Neugegründeter Betrieb: Verbindliche Bestellung wesentlicher Betriebsgrundlagen nicht mehr zwingend zur Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags erforderlich
Entscheidung des Bundesfinanzhofs von wesentlicher Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Bei noch in Gründung befindlichen Betrieben ist zwar im Hinblick auf eine Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags eine strenge Prüfung der Investitionsabsicht erforderlich. Der Steuerpflichtige hat im Anwendungsbereich der Neufassung des § 7 g EStG jedoch die Möglichkeit, diese Voraussetzung auch durch andere Indizien als ausschließlich die Vorlage einer verbindlichen Bestellung nachzuweisen. Dies entschied der Bundesfinanzhof und erleichterte damit die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen.
Kleine und mittelgroße Betriebe können unter den Voraussetzungen des § 7 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Investitionsförderung erhalten. Diese besteht darin, dass der Betriebsinhaber bereits vor der tatsächlichen Durchführung der Investition einen Teil der künftigen Abschreibungen steuerlich geltend machen kann. Hierdurch ergibt sich eine frühzeitige steuerliche Entlastung, die die Finanzierung der Investition erleichtern soll. Bis zur Änderung des § 7 g EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 geschah dies in Form der "Ansparabschreibung", seither durch einen "Investitionsabzugsbetrag".Nach... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2009
- 1 K 1447/07 -
FG Rheinland-Pfalz zu den Anforderungen für Ansparrücklagen bei einer Betriebseröffnung
Strenge Anforderungen an geplante Investitionen bei Neugründungen
Bei einer Neugründung eines Betriebs gelten strengere Voraussetzungen für Ansparrücklagen als bei bestehenden Betrieben. Da die Möglichkeit, auf Prognoseentscheidung aus vergangenen Zeiträumen zurückzugreifen, nicht besteht, müssen genaue Angaben zur Funktion und voraussichtlichen Kosten des Wirtschaftsgutes gemacht werden. Darüber hinaus muss ein Wirtschaftsgut im nachfolgenden Wirtschaftsjahr voraussichtlich angeschafft oder hergestellt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im Streitfall hatte der Kläger im Streitjahr 2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Controller. In seiner Einkommensteuererklärung 2005 machte er auch negative gewerbliche Einkünfte (d.h. einen Verlust) aus selbständiger Arbeit als Unternehmensberater/Controlling i.H.v. rd. 20.000.- € geltend, die hauptsächlich aus Ansparabschreibungen in Höhe von 18.400 € resultierten (Beamer,... Lesen Sie mehr
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