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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebskostenpauschale“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2024
- 37 C 285/23 -

Bei Unklarheit über Vereinbarung einer Betriebs­kosten­pauschale oder -vorauszahlung gilt Pauschale als vereinbart

Zweifel bei Auslegung der Formulierung gehen zu Lasten des Vermieters

Geht aus einer Formulierung in den AGB des Vermieters nicht deutlich hervor, ob Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart sind, gehen die Zweifel gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass von einer Pauschale auszugehen ist. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung vor dem Amtsgericht Düsseldorf Streit über eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021. Die Vermieterin meinte, dass sowohl über die Nebenkosten als auch die Heizkosten eine Vorauszahlung vereinbart worden sei. Die Mieterin sah dies anders. Sie verwies auf den Mietvertrag, wonach nur für die Heizkosten eine Vorauszahlung vereinbart worden sei. Im Mietvertrag fand sich eine Regelung zur Miethöhe. Zunächst wurde die Netto-Miete mit 640 € angegeben. Darunter stand in einer weiteren Zeile "zzgl. Nebenkosten incl.". Ein Betrag war... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Iburg, Urteil vom 06.04.2023
- 4 C 3/23 (9) -

Kein Anspruch auf Betriebs­kosten­abrechnung bei Vereinbarung einer Betriebs­kosten­pauschale

Zulässigkeit einer Vereinbarung über Betriebs­kosten­pauschale

Haben die Miet­vertrags­parteien eine Betriebs­kosten­pauschale vereinbart, so besteht für den Mieter kein Anspruch auf eine Betriebs­kosten­abrechnung. Die Vereinbarung über eine Betriebs­kosten­pauschale ist wirksam. Dies hat das Amtsgericht Bad Iburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 kam es zum Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Dabei vereinbarten die Vertragsparteien eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 150 € monatlich. Im Jahr 2023 klagte der Mieter nunmehr auf Erteilung der Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2019 und 2020.... Lesen Sie mehr