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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsvermögen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.02.2024
- II R 27/21 -

Parkhaus als erbschaft­steuer­rechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt – dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück. Der Erblasser hatte das Parkhaus als Einzelunternehmen ursprünglich selbst betrieben und ab dem Jahr 2000 dann unbefristet an den Kläger verpachtet. Das Finanzamt stellte den Wert des Betriebsvermögens fest. Dabei behandelte es das Parkhaus als sogenanntes Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt ist. Das Finanzgericht und der BFH schlossen sich dieser Auffassung an.Nach dem Urteil des BFH wird Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich ... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.05.2022
- IX R 7/21 -

Sofortabzug von Sanierungs­aufwendungen nach Entnahme einer Wohnung

BFH lässt Revision teilweise zu

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG darstellt.

Im Streitfall hatte der Kläger, der Inhaber einer Hofstelle war, im Jahr 2011 eine zu seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Wohnung entnommen. Die Wohnung, die in allen Streitjahren vermietet war, sanierte und modernisierte er im Anschluss. Das Finanzamt meinte, der Kläger könne die hierfür entstandenen Aufwendungen nicht sofort als Erhaltungsaufwand abziehen. Vielmehr... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.01.2020
- II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18 und II R 41/18 -

BFH: Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungs­schädliches "junges Verwaltungsvermögen" sein

Junges Verwaltungsvermögen ist von erbschaft- und schenkung­steuerrechtliche Begünstigung ausgenommen

Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkung­steuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) für Erbschaften und Schenkungen in den Jahren 2007 und 2010 bis 2012 mit fünf Urteilen entschieden.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kennt Begünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen, die das Produktivvermögen schützen sollen. Besonderen Regelungen unterliegt das sog. Verwaltungsvermögen, zu dem u.a. Wertpapiere gehören. Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt von Erbfall oder Schenkung weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (junges Verwaltungsvermögen), ist von... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2018
- 7 K 3022/17 -

Erbschaftsteuer: Verzögerungen im Gesetz­gebungs­verfahren führen nicht zu Steuerpause

Festsetzung der Erbschaftsteuer auch für eingetretene Erbfälle im Zeitraum 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 rechtmäßig

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Verzögerungen im Gesetz­gebungs­verfahren nicht zu einer Steuerpause führen. Auch die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 die Fortgeltung des verfassungswidrigen Erbschaftsteuergesetzes angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Während des Gesetzgebungsverfahrens kam es zu Verzögerungen. Die Neuregelung wurde erst am 9. November 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 verkündet.... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2018
- L 5 R 256/16 -

Hinzu­verdienst­grenze überschritten: Einkünfte aus Überführung eines Rinderstalls in Privatvermögen sind als rentenschädlicher Hinzuverdienst zu berücksichtigen

Erwerbs­minderungs­rente muss anteilig zurückgezahlt werden

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird abhängig vom erzielten Hinzuverdienst bewilligt. Das anzurechnende Arbeitseinkommen richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Einkommen­steuer­recht. Wird ein Gebäude aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Versicherten überführt, so sind die daraus resultierenden Einkünfte als rentenschädlicher Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein 1951 geborener Versicherter aus dem Landkreis Fulda seit Juni 2010 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit dem Jahr 2009 erzielt er ferner Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Seine Pachteinnahmen in Höhe von jährlich rund 3.600 Euro liegen unterhalb der Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsminderungsrente. Der Versicherte überführte... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.07.2016
- 10 K 584/16 E -

Feststellungsklage zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen nicht zulässig

Zulässigkeit einer Feststellungsklage würde Institut der verbindlichen Auskunft unterlaufen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Feststellungsklage, mit der für Zwecke der Planungssicherheit geklärt werden soll, ob ein Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, unzulässig ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines Grundstücks, das von seinen Rechtsvorgängern landwirtschaftlich genutzt worden war. Der Kläger selbst vermietet es, seitdem er es vor mehr als 30 Jahren von seiner Mutter übertragen bekam. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2013 erklärte er hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.01.2016
- X R 2/14 -

Nutzungs­ausfall­entschädigung für bewegliches Betriebsvermögen stellt immer Betriebseinnahme dar

Entschädigung für Nutzungsausfall eines auch privat genutzten Firmenfahrzeugs ist uneingeschränkt als Betriebseinnahme anzusehen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Nutzungs­ausfall­entschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme ist, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein selbständiger Versicherungsagent, hielt ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, das er auch privat nutzte. Für einen Nutzungsausfall aufgrund eines Unfalls erhielt er von der Versicherung des Unfallverursachers eine Entschädigung. Das Finanzamt behandelte diese uneingeschränkt als Betriebseinnahme. Der Kläger machte demgegenüber geltend, dass... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2014
- 1 BvL 21/12 -

Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in derzeitiger Ausgestaltung nicht vollständig verfassungskonform

Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat §§ 13 a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkung­steuer­gesetzes (ErbStG) zur Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Zwar liegt es im Ent­scheidungs­spiel­raum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig sind die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungs­vermögens­anteil bis zu 50 %. §§ 13 a und 13b ErbStG sind auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Un­gleich­behandlungen führen. Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind.

Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Miterbe des 2009 verstorbenen Erblassers. Der Nachlass setzte sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und einem Steuererstattungsanspruch zusammen. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer mit einem Steuersatz von 30 % nach Steuerklasse II fest. Der Kläger macht geltend, die nur für das Jahr 2009 vorgesehene Gleichstellung von Personen der Steuerklasse... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.09.2012
- II R 9/11 -

BFH hält Begünstigung von Unternehmen bei Erbschaftssteuer für verfassungswidrig

Seit 1.1.2009 geltende Fassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz möglicherweise verfassungswidrig / BVerfG soll Verfassungsmäßigkeit

Der Bundesfinanzhof hält § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der im Jahr 2009 geltenden Fassung (ErbStG) in Verbindung mit §§ 13 a und 13 b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss nun darüber entscheiden.

Dem Verfahren liegt die Besteuerung eines Erbanfalls im Jahre 2009 zugrunde. Der Kläger war zu 1/4 Miterbe seines Onkels. Im Nachlass befanden sich Guthaben bei Kreditinstituten und ein Steuererstattungsanspruch. Der Wert des auf den Kläger entfallenden Anteils am Nachlass belief sich auf 51.266 EUR. Unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 20.000 EUR und eines Steuersatzes von... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.07.2012
- IV R 39/09 -

Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft: Anschaffungskosten sind teilweise nicht zu berücksichtigen

BFH erklärt gesetzliche Regelungen für verfassungsgemäß

Die Anschaffungskosten einer nicht wesentlichen GmbH-Beteiligung sind bei einer späteren Veräußerung der Anteile nicht zu berücksichtigen, nachdem die GmbH zuvor formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Rechtsformwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ist aufgrund des Regimewechsels von der Besteuerung der Körperschaft zur Besteuerung der Gesellschafter mit erheblichen steuerlichen Übergangsproblemen behaftet. Diese resultieren insbesondere aus den unterschiedlichen Beteiligungsformen der Gesellschafter. So können die Beteiligungen im steuerverstrickten Betriebsvermögen... Lesen Sie mehr