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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Birkenpollenallergie“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.05.2013
- 4 K 923/12.NK -

Birken im Birkenweg müssen trotz Pollenallergie der Anwohner nicht gefällt werden

Objektive Nutzbarkeit des Grundstücks wird nicht Pollenallergie beeinträchtigt

Eine Stadt ist nicht verpflichtet, Birken längs eines Birkenweges zu fällen, weil Anwohner an einer Pollenallergie leiden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und verwies darauf, dass die objektive Nutzbarkeit des Grundstücks der Anwohner nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass sie aufgrund ihrer Pollenallergie das Grundstück nur eingeschränkt nutzen könnten.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls wohnen im Birkenweg in der beklagten Stadt Frankenthal. Diese pflanzte Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts im Zuge der Herstellung des Birkenwegs rechts und links der Straße mehr als 30 Birken. Im Februar 2012 forderte die Klägerin, die an einer Pollenallergie leidet, die Stadt auf, die gesamten Birken im Birkenweg zu entfernen. Dies lehnte der Oberbürgermeister im Mai 2012 ab. Lediglich kranke oder abgestorbene Birken würden durch Säulenbirnen ersetzt.Daraufhin erhob das Ehepaar im Oktober 2012 Klage mit der Begründung, der durch die Birken verursachte starke Pollenflug... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2006
- 11 K 2589/05 E -

Baumfällung wegen Allergie mindert die Steuer

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf sind Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für das Fällen von 67 Birken aufgrund einer Birkenpollenallergie der Tochter als außergewöhnliche Belastung bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen.

Das Finanzamt hatte die steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen mit der Begründung abgelehnt, die Entfernung von allergieauslösenden Stoffen sei nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn von diesen eine Gesundheitsgefährdung (z.B. Formaldehyd) ausgehe und sich diese in der Wohnung befänden. Da von den Birken keine Gesundheitsgefährdung ähnlich dem Formaldehyd... Lesen Sie mehr