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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.11.2022
- 2 U 219/21 -
Unzulässiger Einwand der Entreicherung bei Erhalt einer großen Banküberweisung aus nicht näher bekannten Quelle
Empfänger unterliegt verschärfter Haftung
Wird ein Kontoinhaber über ein soziales Netzwerk von einer unbekannten Person dazu aufgefordert, an einer internationalen Transaktionen in der Größenordnung von 10.000 € über ein pseudonymisiertes Zahlungssystem teilzunehmen, und erhält er den Betrag anschließend, kann er sich nicht auf Entreicherung berufen. Er unterliegt vielmehr einer verschärften Haftung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann namens Hans Z. wurde im Jahr 2018 über ein in Russland verbreitetes soziales Netzwerk von einer ihn unbekannten Person namens "Wladimir" angesprochen. Herr Z. sollte an einer internationalen Transaktion in der Größenordnung von 10.000 € über ein pseudonymisiertes Zahlungssystem teilnehmen. Der Betrag sollte zum Erwerb von Bitcoins verwendet werden. Nachdem Herr Z eingewilligt hatte, erhielt er über ein Konto einer ihm unbekannten Privatperson in drei Tranchen den Betrag von 10.000 €. Diese Person hatte die Überweisungsaufträge aber nicht erteilt. Sie waren gefälscht. Ihm wurde daher die abgebuchten... Lesen Sie mehr
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