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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Briefterror“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 26.07.2001
- 22 S 240/01 -

Briefterror: 174 Schreiben in 14 Wochen rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

Landgericht Bielefeld bestätigt erstinstanzliches Urteil

Verschickt ein Mieter innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben, so zerstört er damit das Vertrauens­verhältnis zum Vermieter. Dieser ist in einem solchen Fall berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Verschicken von 174 Schreiben durch einen Mieter wegen angeblicher Mängel ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellte.Das Amtsgericht Bielefeld hielt die Kündigung gemäß § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) und § 242 BGB für wirksam. Durch den Briefterror des Mieters sei das Vertrauensverhältnis zum Vermieter nachhaltig zerstört worden. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sei daher unzumutbar gewesen. Gegen die Entscheidung legte der Mieter Rechtsmittel ein.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 01.06.2001
- 41 C 1104/00 -

174 Mängelrügeschreiben in 14 Wochen rechtfertigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses

Briefterror zerstörte Vertrauens­verhältnis nachhaltig

Sendet ein Mieter innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter, so ist dieser berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Denn durch den Briefterror wird das Vertrauens­verhältnis nachhaltig gestört. Dies hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter einer Wohnung wurde Anfang Februar 2001 fristlos gekündigt nachdem dieser innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter schickte. Dieser sah das Verhalten des Mieters als reine Schikane an. Da der Mieter die Kündigung jedoch nicht akzeptierte, landete der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr