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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Buchführungspflicht“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Urteil vom 05.05.2022
- 5 HK O 15710/20 -

Jahresabschlüsse der Wirecard AG für Jahre 2017 und 2018 nichtig

Unabhängig vom (Nicht-)Vorliegen gefälschter Saldenbestätigungen ergibt sich die Nichtigkeit aus der Verletzung gläubiger­schützender Vorschriften

Das Landgericht München I hat die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinn­verwendungs­beschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt.

Dabei musste das LG nicht abschließend entscheiden, ob die Saldenbestätigungen für Treuhandkonten bei einer asiatischen Bank tatsächlich gefälscht waren und die entsprechenden Third Party Acquiring - Geschäfte zumindest im Wesentlichen nicht stattgefunden haben, worauf sich der klagende Insolvenzverwalter berufen hatte. Nach diesem Vortrag müsste von einer Überbewertung von Aktiva ausgegangen werden, woraus sich aufgrund von § 256 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AktG die Nichtigkeit ergibt.Denn selbst wenn die vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden geltend gemachte Existenz dieser Gelder auf... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2014
- 5 K 1227/13 -

FG zur Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Einnahmeaufzeichnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht (sechs Jahre)

Das Finanzamt darf eine Gewinnzuschätzung vornehmen, wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet ist, nicht für das Finanzamt aufbewahrt hat. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit betrieb im Streitjahr (2006) eine Fahrschule. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG. Nach einer Betriebsprüfung, in deren Rahmen u.a. die beim TÜV Rheinland gespeicherten Daten zu der Fahrschule des Klägers (z.B. Daten zu den angemeldeten Führerscheinprüfungen) ausgewertet worden waren, änderte das... Lesen Sie mehr