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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.05.2020
- 25 C 5019/19 -
Berliner Mietspiegel 2019: Keine Wohnwerterhöhung bei Anschließmöglichkeit für Fahrräder mittels Bügelhalter für Vorderräder
Kein mit abschließbaren Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz
Nach dem Berliner Mietspiegel 2019 gilt eine Anschließmöglichkeit für Fahrräder mittels eines Bügelhalters für Vorderräder nicht als wohnwerterhöhend. Darin liegt kein mit einem abschließbarem Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte einer Berliner Vermieterin im Jahr 2019 die Zustimmung zu einer höheren Miete. Sie begründete dies unter anderem mit dem Vorhandensein von Fahrradständern. Dabei handelte es sich um Bügelhalter für die Vorderräder.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass das Positivmerkmal "Fahrradabstellplätze mit Anschließmöglichkeit außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück" des Berliner Mietspiegels 2019 angesichts der Bügelhalter für Vorderräder nicht einschlägig ist. Die Orientierungshilfe für die Spanneinordnung lege fest, dass ein wohnwerterhöhendes Merkmal nur dann vorliegt, wenn entweder... Lesen Sie mehr
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