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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bündnis90“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 12.05.2022
- 8 L 897 /22 .GI -
VG Gießen zur Abwahl der (Co-)Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen in Butzbach
Rechte und Pflichten als Fraktionsvorsitze bleiben vorerst erhalten
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragstellerin gegen ihre Abwahl als (Co- ) Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadt Butzbach wandte . Der Antragstellerin bleiben vorläufig sämtliche Rechte und Pflichten einer Fraktionsvorsitzenden erhalten - bis zum Abschluss eines etwaigen Klageverfahrens oder bis einen Monat nach Zustellung des gerichtlichen Beschlusses, sofern die Antragstellerin keine Klage erheben wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte Anfang April über die Abwahl der Antragstellerin ab. Bei der Abwahl entstand zunächst eine Patt - Situation, die schließlich durch das Votum des bei der Sitzung anwesenden Sprechers und Vorsitzenden des Ortsverbandes Butzbach d er Partei Bündnis 90/Die Grünen gelöst wurde. Dieser ist kein Stadtverordneter. Die Antragstellerin führte zur Begründung ihres Eilantrages vor dem Verwaltungsgericht insbesondere aus, die vorgenommene Stichentscheidung sei rechts widrig, weil ein der Fraktion nicht angehörendes Parteimitglied herangezogen worden sei. Demgegenüber hält die Antragsgegner in die entsprechende... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 30.07.2018
- Vf. 11-VIII-17 -
Gesetzesänderungen zur Abgeordnetenversorgung verfassungsgemäß
BÜNDINIS90/DIE GRÜNEN scheitern mit Antrag
Die Gesetzesänderungen über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung vom 24. April 2017 (GVBI S. 81) sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob Änderungen im Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und im Bayerischen Abgeordnetengesetz, die die finanzielle Absicherung ausgeschiedener Abgeordneter des Bayerischen Landtags betreffen, gegen die Bayerische Verfassung verstoßen. Diese Gesetzesänderungen haben zur Folge, dass die Zeiten als Abgeordneter und als berufsmäßiger... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.12.2014
- 2 BvE 3/14 -
Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden unzulässig
Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheitern mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Organklage der Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von 127 Bundestagsabgeordneten und zwei Ausschussmitgliedern gegen die Bundesregierung und den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (sogenannter NSA-Untersuchungsausschuss) ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist lediglich vorläufig; sie stellt daher keine rechtserhebliche Maßnahme dar, die zulässiger Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein könnte. Gegen die Ablehnung des Untersuchungsausschusses, die Vernehmung in Berlin durchzuführen, ist der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht nicht eröffnet. Der Antrag betrifft kein in Art. 44 Abs. 1 GG wurzelndes Recht der Ausschussminderheit gegenüber dem Untersuchungsausschuss, sondern die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, die dem Bundesgerichtshof zugewiesen ist.
Antragsteller sind die Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, 127 Bundestagsabgeordnete und zwei Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Antragsgegner sind die Bundesregierung und der Untersuchungsausschuss. Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Bundesregierung habe in Schreiben vom 2.... Lesen Sie mehr
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Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 11.04.2014
- VerfGH 134/12 -
Nichtvorlage von Energieberichten: Verfassungsklage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen Berliner Senat abgewiesen
Antrag überwiegend unklar und unzulässig
Die Organklage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus gegen den Senat von Berlin wegen der Nichtvorlage jährlicher Energieberichte an das Abgeordnetenhaus wurde nunmehr vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin abgewiesen.
Mit ihrem Antrag, über den der Verfassungsgerichtshof am 19. Februar 2014 verhandelt hat, wandte sich die Antragstellerin gegen die Weigerung des Senats von Berlin, jährlich Energieberichte nach dem Berliner Energiespargesetz vorzulegen.Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag in erster Linie als unzulässig zurückgewiesen.Die Antragstellerin hat in der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 23.10.2013
- 14 U 17/13 -
"Gleichnamigkeit" erlaubt - "Wählergemeinschaft Die GRÜNEN Marl" darf weiterhin "Die Grünen" im Namen tragen
Jahrelang unbeanstandete Namensgleichheit begründet schutzwürdiges Interesse beider Namensträger an weiterer Nutzung des Namens
Die "Wählergemeinschaft Die GRÜNEN Marl" darf in ihrem Namen die Bezeichnung "Die Grünen" und auch das Emblem der Sonnenblume führen. Die Bundespartei "Bündnis 90/Die Grünen" hat keinen Anspruch darauf, diese Bezeichnung und das Sonnenblumenemblem allein verwenden zu dürfen. Hierauf hat das Oberlandesgericht Hamm im Berufungsverfahren der klagenden Bundespartei gegen die beklagte Wählergemeinschaft hingewiesen. Die Bundespartei hat daraufhin die Berufung zurückgenommen, sodass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen, mit dem ein Unterlassungsanspruch der Klägerin abgewiesen wurde, rechtkräftig ist.
Zum Namen der im Jahre 1980 als Bundespartei gegründeten Klägerin, die heute "Bündnis 90/Die Grünen" heißt, gehören seit langen Jahren die Bezeichnung "Die Grünen" und das Sonnenblumenemblem. Die beklagte Wählergemeinschaft ist unter ihrem Namen seit 1979 im Stadtrat von Marl vertreten und verwendet seit dieser Zeit ebenfalls das Emblem einer Sonnenblume. Eine Verbindung der Klägerin... Lesen Sie mehr
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