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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.11.2012
- 6 P 11.11 -
Kein Sozialplan bei Schließung einer Betriebskrankenkasse durch das Bundesversicherungsamt
Einigungsstelle nicht zur Erstellung eines Sozialplans berechtigt
Die bei einer Betriebskrankenkasse gebildete Einigungsstelle ist nicht berechtigt, im Falle der Schließung der Kasse durch das Bundesversicherungsamt einen Sozialplan zu beschließen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigte die City BKK im April 2010 dem Bundesversicherungsamt ihre Überschuldung an. Mit Blick darauf beantragte der Hauptpersonalrat die Aufstellung eines Sozialplans für den Fall der Kassenschließung und rief - nach Ablehnung dieses Antrages durch den Vorstand der Kasse - die Einigungsstelle an. Diese beschloss unter dem 16. Juni 2010 einen Sozialplan über Abfindungsleistungen für die Beschäftigten der Kasse. Mit Bescheid vom 4. Mai 2011 ordnete das Bundesversicherungsamt die Schließung der Kasse wegen fehlender auf Dauer gesicherter Leistungsfähigkeit zum 30. Juni 2011 an.Das von der City... Lesen Sie mehr
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