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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Datingportal“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.02.2024
- 1 UF 75/22 -

Kontakt über Dating-Plattform begründet nicht Zweifel an Vaterschaft

Verdacht des Mehrverkehrs begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschafts­vermutung

Bei der Feststellung, ob schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft vorliegen, reicht ein nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr nicht aus. Insbesondere aus der Tatsache, dass sich die Mutter des Kindes und der Putativvater über ein Internetportal kennengelernt haben, drängt sich nicht auf, dass die Mutter in der Empfängniszeit mit Anderen geschlechtlich verkehrt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden und die Beschwerde des (Putativ)Vaters gegen den seine Vaterschaft feststellenden Beschluss des Amtsgerichts zurückgewiesen.

Ein Mann und eine Frau lernen sich über ein Online-Portal kennen und zeugen ein Kind. Die Antragstellerin begehrte vor dem Amtsgericht die Feststellung, dass der nunmehrige Beschwerdeführer ihr Vater ist. Dies stellte das Amtsgericht antragsgemäß fest.Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Vaters hatte vor dem OLG nach durchgeführter Beweisaufnahme und Einholung eines Abstammungsgutachtens keinen Erfolg. Die Übereinstimmung sämtlicher untersuchter genetischer Merkmale von Mutter, Kind und dem Vater als festzustellenden Beschwerdeführer zusammen mit den im Verfahren im Wege der Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnissen im Hinblick... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.05.2022
- 2 WRB 2.21 -

Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr berufliches Ansehen beachten

Verweis als mildeste Disziplinarmaßahme nicht zu beanstanden

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat die Rechtsbeschwerde einer Bataillons­kommandeurin gegen eine disziplinar­rechtliche Entscheidung des Truppen­dienst­gerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen.

Die überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin hatte in einem Dating-Portal ein Profilbild von sich in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens eingestellt. Sie warb mit dem Text: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Dafür erteilte ihr der Disziplinarvorgesetzte einen einfachen... Lesen Sie mehr