die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Demonstrationsgebühren“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009
- 1 S 1678/07, 1 S 1709/07, 1 S 1711/07 -
Gebühren auch für versammlungsrechtliche Bescheide möglich
Für den Erlass einer versammlungsrechtlichen Auflage, mit der eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden soll, kann vom Veranstalter einer Demonstration eine Verwaltungsgebühr verlangt werden. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit steht einer Gebührenerhebung nicht grundsätzlich entgegen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Die Kläger, die dem linken politischen Spektrum angehören, hatten im Jahr 2005 drei Demonstrationen in Pforzheim angemeldet. Die Stadt Pforzheim (Beklagte) erteilte den Klägern jeweils verschiedene Auflagen, u. a. zum Ort der Demonstrationen. Damit sollten auch Zusammenstöße mit Anhängern der rechten Szene verhindert werden. Die Beklagte setzte für diese Bescheide Gebühren in Höhe von 20 bis 150 EUR fest. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den dagegen gerichteten Klagen stattgegeben und ausgeführt, es widerspreche dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wenn die Verwaltung für ihre Tätigkeit eine Gebühr nach dem Landesgebührengesetz festsetze.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2007
- 2 K 1163/05 -
Behörde darf keine Verwaltungsgebühren für Demonstrationen erheben
Gebührenpflicht darf Bürger nicht vor der Ausübung des Versammlungsfreiheit abschrecken
Eine Behörde darf für Anordnungen, die die nähere Durchführung einer Demonstration regeln, keine Verwaltungsgebühren erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit der Klage eines Veranstalters einer Demonstration stattgegeben. Dieser hatte gegen einen Gebührenbescheid der Stadt Pforzheim geklagt. Die Stadt Pforzheim hatte hinsichtlich einer vom Kläger angemeldeten Demonstration verschiedene Anordnungen zu Art und Weise der Durchführung der Versammlung getroffen und hierfür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € festgesetzt.
Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, widerspricht es dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wenn die Verwaltung für ihre Tätigkeit eine Gebühr nach dem Landesgebührengesetz festsetzt. Wegen der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit dürfe an die Ausübung dieses Grundrechtes keine Gebührenpflicht angeknüpft werden. Denn aus einer solchen Gebührenpflicht resultiere... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006
- 7 A 10017/06.OVG -
Gericht hebt Gebührenbescheid für Auflagen bei einer Versammlung mit Gegendemonstration auf
Veranstalter sollte 100,- EUR Gebühren zahlen
Von dem Organisator einer Versammlung darf für die Erteilung einer Auflage dann keine Gebühr erhoben werden, wenn er die Auflage nicht veranlasst hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger meldete im Februar 2005 in Zweibrücken eine Versammlung an. Wegen zu erwartender Gegendemonstrationen änderte die Stadt den angemeldeten Versammlungsort und erteilte weitere Auflagen. Hierfür wurde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hob das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.01.2005
- 2 E 2800/04; 2 E 2638/04; 2 E 154/05; 2 E 155/05 -
Demonstrationsgebühren in vier Fällen für rechtswidrig befunden
Das Verwaltungsgericht Gießen hat kürzlich im schriftlichen Verfahren vier Klagen stattgegeben, die sich gegen die Festsetzungen von Gebühren richteten, die im Zusammenhang mit Auflagenverfügungen für angemeldete Demonstrationen ergangen waren.
Das Gericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsausübung ausgeführt, es widerspreche dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, wenn Versammlungsbehörden für von ihnen verbotene oder mit Auflagen versehene Aufzüge und Versammlungen eine Verwaltungsgebühr erheben und damit die grundrechtlich verbürgte aktive Teilnahme am politischen... Lesen Sie mehr