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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.12.2022
- 3 B 21.2793 -
Leitende Funktion in Partei "Der III. Weg" steht Aufnahme in juristischen Vorbereitungsdienst entgegen
Unterstützung verfassungsfeindlicher Organisationen begründet Ungeeignetheit
Wer eine leitende Funktion in der Partei "Der III. Weg" einnimmt und damit eine verfassungsfeindliche Organisation unterstützt, ist für den juristischen Vorbereitungsdienst als ungeeignet einzustufen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 lehnte das Oberlandesgericht Bamberg die Aufnahme eines studierten Juristen in den juristischen Vorbereitungsdienst ab. Er wurde als ungeeignet angesehen, da er seit 2013 eine Führungsposition in der Partei "Der III. Weg" einnahm. Zudem hatte er von 2009 bis 2013 eine führende Rolle in dem neonazistischem Netzwerk "Freies Netz Süd" inne. Von 2005 bis 2015 war er in der NPD als Kreis- und Bezirksvorsitzender tätig. Gegen die Ablehnung erhob der studierter Jurist Klage. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.... Lesen Sie mehr
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