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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.03.2023
- II ORbs 15/23 -
"Handyverbot" gilt auch für mit mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät
Vorliegen eines elektronischen Geräts zur Information
Ein mit einem mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät stellt ein elektronisches Gerät zur Information dar und unterliegt somit dem "Handyverbot" des § 23 Abs. 1a StVO. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2022 wurde ein Kfz-Mechaniker von einem Amtsgericht in Schleswig-Holstein zu einer Geldbuße von 100 € verurteilt, weil er während einer Fahrt mit einem Kundenfahrzeug ein mobiles Auslesegerät in der Hand hielt, um Fehler am Fahrzeug zu ermitteln. Das Auslesegerät war mit einem mit dem Fahrzeug verbundenen Diagnosegerät über Bluetooth verbunden und war einem Smartphone ähnlich. Gegen die Verurteilung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Er meinte, das Auslesegerät unterfalle nicht dem "Handyverbot".Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung... Lesen Sie mehr
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