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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dielenfußboden“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.03.2007
- 67 S 345/06 -
Absenken von Dielenbrettern bei Belastung begründet Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens in Altbauwohnung
Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten
Der Mieter einer Altbauwohnung hat zwar keinen Anspruch auf einen neuen Dielenfußboden. Er darf aber einen einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten. Sind die Fugen daher so breit, dass sich einzelne Dielenbretter bei Belastung absenken, besteht ein Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigten die Mieter einer Altbauwohnung ihrer Vermieterin mehrere Mängel an. Unter anderem bemängelten sie den Zustand des Dielenfußbodens. So senkten sich die Dielenbretter im Bereich des Eingangs zum Wohnzimmer und zum Bad ab, wenn man sie betrat. Dabei geriet ein aufgestellter Schrank ins Wackeln. Es stellten sich nachfolgend Fugenbreiten von 0,5 bis 0,7 mm heraus. Zudem war an mehreren Stellen der Fugenkitt herausgelöst. Da sich die Vermieterin weigerte den Zustand des Dielenfußbodens als problematisch anzusehen, erhoben die Mieter Klage. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.02.2015
- 67 S 355/14 -
Anspruch des Mieters auf stabile Küchenwände und bei entsprechender Vereinbarung auf frisch abgezogene Dielen
Mieter hat Anspruch auf vertragsgemäßen Zustand der Mietsache
Ein Mieter hat Anspruch auf einen vertragsgemäßen Zustand der Mietsache. Kann er also wegen dünner Küchenwände keine Hängeschränke montieren, so hat er einen Anspruch auf stabilere Küchenwände. Ist zudem im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung mit frisch abgezogenen Dielen übergeben wird, so hat der Mieter auch darauf einen Anspruch. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall schlossen die Mietvertragsparteien einen Mietvertrag, in dem es unter anderem hieß, dass die Wohnung mit frisch abgezogenen Dielen an die Mieter übergeben wird. Da der Dielenfußboden jedoch deutliche Gebrauchsspuren aufwies, verlangten die Mieter ein Abschleifen und Versiegeln der Dielen. Zudem forderten die Mieter stabilere Küchenwände. Denn aufgrund... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.09.1996
- 11 U 13/96 -
Schäden am Holzfußboden durch Stöckelschuhe rechtfertigen bei gewerblichen Mietverhältnissen keinen Schadenersatzanspruch des Vermieters
Pfennigabsatzspuren sind Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs
Entstehen durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden am Holzfußboden, so steht dem Vermieter deswegen dann kein Schadenersatzanspruch zu, wenn es sich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt. Denn in diesem Fall sind Pfennigabsatzspuren Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mietete eine Maschinen- und Einzelhändlerin Räume zur Nutzung als Büro und Lager an. Nach Beendigung des Mietverhältnisses machte die Vermieterin gegenüber ihrer ehemaligen Mieterin einen Schadenersatzanspruch geltend. Grund dafür war, dass am Holzfußboden durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden entstanden waren.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.10.1989
- 16 C 508/89 -
Welliger Fußboden, unzureichende Beheizung und verzogene und verrottete Fenster berechtigen zu einer Mietminderung
Ein Quadratmeter unverputzte Wand und fehlende malermäßige Behandlung des Fußbodens im Bad sowie überlaufendes Abwasserabflussbecken rechtfertigen keine Mietminderung
Befindet sich im Bad ein überlaufendes Abwasserabflussbecken, ein Quadratmeter unverputzte Wand und ist ein Quadratmeter des Fußbodens nicht malermäßig behandelt, so rechtfertigt dies noch keine Mietminderung. Dagegen stellt ein welliger Fußboden im Flur, die mangelnde Beheizbarkeit durch den Wohnzimmerofen sowie verzogene und verrottete Fenster einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Sie rügten die oben genannten Mängel. Der Vermieter akzeptierte ein Minderungsrecht nicht und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied teilweise zu Gunsten der Mieter. Ein Minderungsrecht habe für den welligen Fußboden im Flur und für die verzogenen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 19.11.1991
- 8 C 385/91 -
Dielenfußboden: Knarrende Dielen eines Holzfußbodens können einen Mietmangel darstellen
Vermieter muss Dielenboden instandsetzen
Wenn Dielen derart knarren, dass die Knarrgeräusche noch in der Nachbarwohnung vernehmbar sind, liegt ein Mietmangel vor. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Berlin. Die im 1. Obergeschoss gelegene Wohnung war mit einem Dielenfußboden ausgestattet. Bei dem Dielenboden handelte es sich um durchgezogene Dielenbretter bis in die Nachbarwohnung. Der Dielenboden war etwas in die Jahre gekommen und bildete infolge von Austrocknung zwischen den Dielenbrettern... Lesen Sie mehr
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