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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Digital Video Broadcasting Terrestrial“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.01.2010
- VG 27 K 200.09 -

VG Berlin: Rundfunkgebühr besteht auch nach Diebstahl des DVB-T-Empfängers

Maßgebend für Gebührenpflicht ist allein das Vorhandensein eines zum Empfang von Fernsehsendungen tauglichen Geräts

Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt auch dann nicht, wenn der DVB-T-Empfänger (so genannte Set-Top-Box) für den digitalen Fernsehempfang (DVB-T) gestohlen wurde, der Bestohlene aber weiterhin ein Fernsehgerät besitzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der seit 1976 als Hörfunk- und Fernsehteilnehmer angemeldete Kläger hatte im Juli 2005 nach einem Diebstahl seines für den digitalen Fernsehempfang benötigten DVB-T-Empfängers gegenüber der beklagten Rundfundanstalt erklärt, er wolle zukünftig nur noch die Grundgebühr für den Radioempfang entrichten. Den Fernseher wolle er lediglich in Reserve halten, um ihn ggf. im Alter wieder zu nutzen. Gleichwohl erließ der Beklagte Gebührenbescheide gegen den Kläger, gegen die sich dieser gerichtlich zur Wehr setzte. Mit seiner Klage machte er geltend, ohne den DVB-T-Empfänger sei ein Fernsehempfang in Berlin nicht möglich.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 29.10.2004
- 20 C 98/03 -

Eine vorhandene Gemeinschaftsantenne muss vom Vermieter empfangsbereit gehalten werden

Zur Frage, wann eine Dachantenne weiter betrieben werden muss

In den letzten Jahren entfernten viele Vermieter die Dachantennen, weil es im Haus Kabelfernsehen gab oder neuerdings mit einfachen Stabantennen digitales terrestrisches Fernsehen empfangen werden kann. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln ist allerdings ein Vermieter verpflichtet, eine vorhandene Gemeinschaftsantenne dergestalt in Ordnung zu halten, dass die Mieter diese mit Hilfe einer Set-Top-Box zum Empfang von digitalen Fernsehprogrammen über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse nutzen können.

Im Fall klagte ein Berliner Mieter. In seiner im Jahre 1969 bezogenen Wohnung stand ihm seit Beginn seines Mietverhältnisses eine Gemeinschaftsantenne für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen zur Verfügung. Für die Unterhaltung der Gemeinschaftsantenne hatte er anteilig Betriebskosten zu tragen. Der Vermieter hat nach der im März 2003 erfolgten Umstellung der terrestrischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 26.01.2006
- AN 5 K 05.04537 -

Digitales Fernsehen: Wer mit seinem alten Analog-Fernseher digitales Fernsehen nicht empfangen kann, muss trotzdem Rundfunkgebühren zahlen

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage eines Fernsehzuschauers in Fürth gegen einen Gebührenbescheid des Bayerischen Rundfunks abgewiesen. Der Kläger hatte zur Begründung vorgebracht, dass er seit der Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung der Hörfunk- und Fernsehprogramme im Großraum Nürnberg von der analogen auf digitale Technik seinen bisher genutzten Fernseher nicht mehr gebrauchen könne und deshalb keine Gebühren bezahlen müsse.

Zum 1. Juli 2005 erfolgte im Großraum Nürnberg die Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung, das heißt mit normaler Dachantenne empfangbaren, Fernsehprogramme von der analogen auf die digitale Technik (DVB-T). Der Kläger hatte angegeben, nur ein Fernsehgerät zu besitzen, das für den analogen Empfang geeignet sei. Ein Zusatzgerät für den digitalen Empfang habe er nicht beschafft... Lesen Sie mehr