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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.07.2013
- 34 U 240/12 -
Geschäftsführer der DMI Treuhandgesellschaft haftet nicht persönlich für fehlgeschlagene Kapitalanlage im ACI Dubai Tower V. Fonds
Oberlandesgericht Hamm hat Voraussetzungen für deliktische Haftung nicht feststellen können
Für eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bei dem Alternative Capital Invest (ACI) Dubai Tower V. Fonds haftet der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der an dem Fonds als Treuhandgesellschaft beteiligten DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (DMI) nicht persönlich. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ab dem Jahre 2005 initiierten zwei Kaufleute aus Gütersloh im Rahmen der von ihnen geführten Unternehmen der ACI-Gruppe mehrere geschlossene Immobilienfonds, mit deren Kapital Bürogebäude in Dubai errichtet werden sollten. Im Juli 2007 zeichnete der klagende Privatanleger aus Flensburg über die DMI als Treuhandgesellschaft eine Beteiligung im Nennwert von 20.000 Euro am V. Fonds. Dabei erwartete er, steuerbegünstigt an den Gewinnen des Fonds beteiligt zu werden. Nachdem das Geschäftsmodell des Fonds fehlgeschlagen und die Fondsgesellschaft in Insolvenz gefallen war, hat der Kläger den... Lesen Sie mehr