die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „doppelte Mietbelastung“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.10.2019
- B 14 AS 2/19 R -
BSG: Möglicher Anspruch gegen Jobcenter auf Übernahme von Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen Umzugs
Anspruch richtet sich entweder nach § 22 Abs. 1 SGB II oder § 22 Abs. 6 SGB II
Gegen das Jobcenter kann ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen eines Umzugs bestehen. Die Kosten gehören entweder zu den Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II, wenn beide Wohnungen im Zeitraum der Doppelzahlung genutzt wurden und die Doppelmiete nicht vermeidbar war. Ist dies nicht der Fall, richtet sich der Anspruch auf Kostenübernahme demgegenüber nach § 22 Abs. 6 SGB II, was einen vorherigen Antrag beim Jobcenter bedarf. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ist eine alleinerziehende Mutter zweier minderjähriger Kinder im Jahr 2014 aus ihrer ca. 54 qm großen Wohnung in eine neue ca. 82 qm große Wohnungen umgezogen. Die Frau bezog ALG II-Leistungen. Der Umzug war vom Jobcenter genehmigt. Aufgrund des Umzugs musste die Frau jedoch für den Monat Juli 2014 doppelt Miete zahlen. Diese Kosten verlangte sie vom Jobcenter ersetzt. Dieses weigerte sich aber. Die Übernahme von Kosten einer Doppelmiete könne nach § 22 Abs. 6 SGB II nur nach vorheriger Zusicherung anerkannt werden. Dies hätte vor Abschluss des Mietvertrags eines Antrags bedurft. Die Frau sah dies anders und erhob Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 01.10.2019
- 4 C 156/19 -
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadensersatzanspruch umfasst Mietdifferenzschaden für Dauer von 3 ½ Jahren
Anspruch auf Ersatz tatsächlicher Umzugskosten und doppelter Mietbelastung
Der Schadensersatzanspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Mietdifferenzschaden für die Dauer von 3 ½ Jahren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung erhielt im August 2017 eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, da die Vermieter selbst die Wohnung nutzen wollten. Nachdem die Mieterin eine neue Wohnung angemietet hatte und aus der Wohnung ausgezogen war, stellte sich heraus, dass die Vermieter nicht in die Wohnung einzogen. Die Mieterin klagte daher gegen ihre ehemaligen... Lesen Sie mehr