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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Drittsendezeiten“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2017
- 2 B 11451/17.OVG -
Privatsender SAT.1 ist vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet
Öffentliches Interesse an Gewährleistung der Meinungsvielfalt hat Vorrang vor ungeschmälerter Ausstrahlung des eigenen privaten Fernsehprogramms durch SAT.1
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Privatsender SAT.1 im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig dazu verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit noch in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Neustadt anhängigen Klageverfahrens wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte ("Drittsendezeiten") in seinem Fernsehprogramm aufzunehmen.
Die rundfunkrechtliche Verpflichtung zur Einräumung von Drittsendezeiten in der Form von sogenannten Fensterprogrammen ergibt sich aus den Regelungen in dem zwischen den Bundesländern abgeschlossenen Rundfunkstaatsvertrag, denen insoweit Gesetzeskraft zukommt. Nach diesem Staatsvertrag wird seit Mitte der 90er Jahre die Genehmigung zur Ausstrahlung eines privaten Fernsehvollprogramms unter anderem davon abhängig gemacht, dass innerhalb dieses Programms bestimmte Zeitanteile unabhängigen Produzenten von Fernsehprogrammen (sogenannte Fensterprogrammveranstalter) eingeräumt werden. Diese Verpflichtung tritt immer dann ein, wenn der Privatsender bei... Lesen Sie mehr
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