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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Drogenszene“ veröffentlicht wurden

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.11.1994
- 21 S 575/93 -

Wachsende Drogenszene in der Wohngegend rechtfertigt keine Mietminderung

Gebrauch der Wohnung an sich wird nicht von Geschehnissen außerhalb des Wohnhauses beeinträchtigt

Die Begleiterscheinungen einer sich ausbreitenden Drogenszene mögen sich störend auf das Wohnumfeld auswirken. Sieht ein Mieter darin jedoch einen Mangel der von ihm gemieteten Wohnung und meint, Mietminderung geltend machen zu können, so wird er einen derartigen Anspruch kaum durchsetzen können. Der Vermieter muss eine Minderung der Miete nur dann akzeptieren, wenn der Fehler in dem Mietobjekt an sich liegt oder sich Störungen von außen derart auswirken, dass sie auch den Gebrauch der Wohnung einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall wollte ein Mieter Mietminderung geltend machen, da sich in seinem Wohngebiet die Drogenszene soweit ausgebreitet hatte, dass er sich von den damit verbundenen Begleiterscheinungen stark gestört fühlte.Das Landgericht Düsseldorf stellte jedoch fest, dass der Mann zu einer Minderung der monatlichen Mietzahlung nicht berechtigt war. Voraussetzung für eine Mietminderung sei nach § 537 BGB, dass die Mietsache mit einem Fehler behaftet sei, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebe oder mehr als nur unerheblich mindere. Voraussetzung sei, dass die Tauglichkeit der Mietsache zu dem von den Parteien... Lesen Sie mehr