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Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 15.11.2023
- 1 U 15/23 -
Keine Gefährdungshaftung des Vermieters von E-Rollern
E-Roller dürfen bei ausreichend freiem Platz quer zu einer Hauswand auf Gehweg abgestellt werden
Eine Gefährdungshaftung des Vermieter von E-Rollern nach § 7 Abs. 1 StVG kommt nicht in Betracht, wenn diese eine Maximalgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen können. Zudem können E-Roller bei ausreichend freiem Platz quer zu einer Hauswand auf dem Gehweg abgestellt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2020 stürzte ein Blinder in Bremen über zwei auf dem Gehweg abgestellte E-Roller. Die E-Roller wurden von einem Mitarbeiter der Mietfirma in einem Winkel von 90° quer zu einer Hauswand derart abgestellt, dass die Lenker in den Gehweg hineinragten. Dabei blieb eine Fläche des Gehwegs von über vier Metern frei. Nach der Sondernutzungserlaubnis musste die Firma beim Abstellen der E-Roller eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m gewährleisten. Der Blinde klagte nunmehr gegen die Mietfirma auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.Das Landgericht Bremen wies die Klage... Lesen Sie mehr
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