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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „echte Rückwirkung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.02.2021
- 2 BvL 8/19 -
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes verjährten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar
Zwar "Echte" Rückwirkung aber ausnahmsweise wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss entschieden, dass Art. 316h Satz 1 EGStGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auch soweit er die Neuregelungen in Fällen für anwendbar erklärt, in denen bereits vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes Verfolgungsverjährung eingetreten war.
Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des Reformgesetzes war die Abschöpfung von Taterträgen (als „Verfall“ bezeichnet) bei Verfolgungsverjährung der zugrundeliegenden Straftat - mit Ausnahme des erweiterten Verfalls gemäß § 73 StGB a. F. - ausgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde in § 76 a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB ausdrücklich die Zulässigkeit der selbständigen Einziehung von Taterträgen auch für den Fall festgeschrieben, dass hinsichtlich der zugrundeliegenden Tat Verfolgungsverjährung eingetreten ist.Die selbständige Einziehung von... Lesen Sie mehr
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