die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eigentumssicherung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.08.2018
- 67 S 73/18 -
Täuschend echte Kameraattrappe im Hauseingang bei weniger einschneidenden Möglichkeiten des Eigentumsschutzes unzulässig
Zuverlässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür kann milderes Mittel darstellen
Das Anbringen einer täuschend echten Kameraattrappe im Haueingang durch den Vermieter ist dann nicht zulässig, wenn weniger einschneidende Möglichkeiten des Eigentumsschutzes bestehen. Ein milderes Mittel kann etwa eine zuverlässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür darstellen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Wohnungsmieter in Berlin gegen das Anbringen einer Video-Überwachungskamera-Attrappe im Hauseingang durch den Vermieter. Die Kameraattrappe wirkte täuschend echt. Durch diese sollte ein Zutritt von Obdachlosen ins Haus verhindert werden. Diese hatten in der Vergangenheit im Haus genächtigt. Der Mieter fühlte sich durch die Kameraattrappe überwacht und klagte auf Entfernung des Geräts.Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei wegen der bloßen Attrappeneigenschaft der Videokamera ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters zu... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 11.08.2015
- 3 A 224/14 -
PKW-Sicherstellung durch Polizei: PKW-Eigentümer muss Abschleppkosten zwecks Eigentumssicherung aufgrund offenen Fensters tragen
Offenes Fenster birgt Gefahr des Diebstahls des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände
Stellt die Polizei ein PKW sicher, weil aufgrund eines offenen Fensters die Gefahr des Diebstahls des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände besteht, so muss der Fahrzeugeigentümer die Abschleppkosten übernehmen. Dabei trifft die Polizei keine Nachforschungspflichten bezüglich des Aufenthalts des Fahrzeugeigentümers oder der eventuell vorhandenen Sicherungen am Fahrzeug (Bsp.: Wegfahrsperre). Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Januar 2013 ließ die Polizei in Sachsen einen PKW zum Zwecke der Eigentumssicherung abschleppen, da das hintere rechte Fenster des Fahrzeugs offen war. Die Polizeibeamten versuchten zunächst erfolglos die Telefonnummer des Eigentümers des Fahrzeugs zu ermitteln. Mit Bescheid vom Februar 2013 sollte der Eigentümer nunmehr die Kosten des... Lesen Sie mehr