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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einbehalt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 17.05.2018
- 1 C 351/18 -

Kein Einbehalt eines Sicher­heits­zuschlags von Mietkaution nach Mietvertragsende bei Ver­brauchs­ermittlung noch offener Betriebskosten aufgrund vorhandener Ablesewerte

Verbrauchsermittlung und Vergleich mit früherer Abrechnung ergibt zuverlässig zu erwartenden Nachzahlungsbetrag

Zwar darf ein Vermieter nach Mietvertragsende wegen noch offener Neben­kosten­abrechnungen einen Sicherheitszuschlag von der Mietkaution einbehalten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ihm die Ablesewerte der noch zu fertigenden Abrechnung zur Verfügung stehen und er somit mittels Vergleichs einer früheren Abrechnung zuverlässig den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag ermitteln kann. In diesem Fall erstreckt sich der Einbehalt nur auf den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall behielten die Vermieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im April 2017 von der geleisteten Mietkaution in Höhe von 1.400 EUR 700 EUR wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 ein. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er verwies darauf, dass die Abrechnung 2016 einen Nachzahlungsbetrag von 18,73 EUR ergab. Die Vermieter dürfen daher nur 20 EUR einbehalten. Die Vermieter rechtfertigten den Einbehalt der 700 EUR damit, dass der Nachzahlungsbetrag möglicherweise diesmal höher ausfallen könnte. Dem Mieter interessierte dies nicht und erhob daher Klage auf Zahlung von 680 EUR.... Lesen Sie mehr