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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einparkhilfe“ veröffentlicht wurden

Landgericht Coburg, Urteil vom 02.08.2016
- 23 O 25/16 -

Zeitweiser Ausfall des optischen Parkassistenten bei einem Pkw berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Ausfall des optischen Parkassistenten aufgrund Abschaltens des Notfallassistenten stellt keinen Bedienfehler dar

Fällt der optische Parkassistent eines Pkw zeitweise aus, so liegt darin ein Sachmangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Kommt es zu dem Ausfall aufgrund des Abschaltens des Notfallassistenten liegt darin kein Bedienfehler. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Etwa einen Monat nach dem Kauf eines Pkw stellte der Käufer im September 2015 fest, dass der Rückfahrassistentbildschirm zeitweise ausfällt. Bei der Bestellung des Pkw war bei dem Punkt "Sonderausstattung" vermerkt, dass der Pkw über einen Parkassistenten verfügt. Im Rahmen einer Besichtigung erfuhr der Käufer, dass dies sowohl akustische als optische Hilfe beim Ein- und Ausparken bietet. Nach einigen Werkstattbesuchen vertrat die Verkäuferin die Meinung, dass der Pkw mangelfrei sei. Sie berief sich auf einen Bedienfehler, wonach durch das Abschalten des Notfallassistenten möglicherweise auch der optische... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 19.07.2007
- 275 C 15658/07 -

Elektronische Einparkhilfe: Wer sich blind auf Einparkhilfe verlässt, handelt fahrlässig

Einsatz von Technik befreit nicht von eigener Verantwortung - Autofahrer muss sich selbst durch Beobachtung vergewissern

Bei Verwendung einer Einparkhilfe darf der Fahrzeugführer sich nicht alleine auf diese verlassen, er muss sich zusätzlich durch eigene Beobachtung vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich ist. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im Juni 2006 mietete der spätere Beklagte von der Klägerin einen PKW Marke Skoda an. Beide vereinbarten eine Eigenbeteiligung von 750 Euro, sollte der Beklagte einen Schaden verursachen. Das Fahrzeug war mit einem „PDC-System“, einer Einparkhilfe ausgestattet, das beim Rückwärtsfahren das Vorhandensein von Hindernissen akustisch signalisiert. Anlässlich der Rückgabe des Fahrzeugs... Lesen Sie mehr