die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einschreiben mit Rückschein“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 05.03.2024
- 3 C 243/23 -
Kein Zugang einer mittels Einschreibens mit Rückschein versendeten Betriebskostenabrechnung bei fehlender Abholung der Einschreibesendung
Keine Fingierung des Zugangs der Nebenkostenabrechnung
Eine mittels Einschreibens mit Rückschein versendete Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn er die Sendung bei der Post nicht abholt. Der Zugang kann dann auch nicht fingiert werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick unter anderem über den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung für 2021. Die Vermieterin hatte die Abrechnung im Dezember 2022 mittels Einschreibens mit Rückschein dem Mieter zugesendet. Da der Mieter bei der Zustellung nicht anwesend war, wurde in seinem Briefkasten eine Benachrichtigung eingeworfen. Nachfolgend holte der Mieter die Sendung aber nicht von der Post ab.Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm sei die Betriebskostenabrechnung... Lesen Sie mehr