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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einsehbarkeit“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2018
- 425 C 18488/17 -

Geparkter Pkw im Innenhof: Versperrte Sicht auf Eingangsbereich einer Kunstausstellung begründet kein Recht des Ausstellers auf Mietminderung

Freie Einsehbarkeit des Zugangsbereichs muss gesondert als Sollbeschaffenheit vertraglich vereinbart werden

Beeinträchtigt ein im Hof eines Anwesens geparkter Pkw die Sicht auf ein für eine Kunstausstellung angemietetes Studio, rechtfertigt dies keine Minderung der vereinbarten Miete. Dies entschied das Amtsgericht München.

Zwischen den Parteien des zugrunde liegenden Rechtstreits bestand ein Mietvertrag über die Anmietung von Ausstellungsräumen im Basement in einem Hinterhof für ein Wochenende im November 2016. Die Klägerin verpflichtete sich neben der Überlassung der Ausstellungsräume zur Übernahme der Kosten für den Auf- und Abbau, Bereitstellung von Equipment zur Ausleuchtung des Eingangsbereichs, Beheizung, Endreinigung, Studiobetreuung u.ä. Am Samstag und Sonntag des Ausstellungswochenendes parkte in der Einfahrt zum Hinterhof an der rechten Zufahrtsseite ein Fahrzeug der Marke Range Rover.Die Klägerin trug vor, dass das Fahrzeug einer Mieterin... Lesen Sie mehr

Landgericht Bremen, Urteil vom 22.03.2018
- 2 S 124/17 -

Mietminderung von 2 % aufgrund ersatzlosem Entfernen einer Sichtschutzwand auf Balkon

Geringerer Sichtschutzeffekt sowie Schutz vor Wind und Schmutz

Wird auf einem Balkon eine Sichtschutzwand ersatzlos entfernt, so kann dem Mieter ein Minderungsrecht in Höhe von 2 % zu stehen, wenn sich der Sichtschutzeffekt sowie der Schutz vor Wind und Schmutz verringert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde anlässlich von Baumaßnahmen auf dem Balkon eines Wohnungsmieters eine Sichtschutzwand ersatzlos entfernt. Der Mieter machte daraufhin ein Minderungsrecht in Höhe von 20 % geltend, da der Balkon nunmehr besser einsehbar sowie Wind und Schmutz verstärkt ausgesetzt sei. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, erhob der Mieter Klage.... Lesen Sie mehr