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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einstandsgebühr“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 12.07.2005
- 33 O 22863/04 -
Einstandsgebühr der Taxi-München e.G. ist rechtmäßig
Ein selbständiger Taxifahrer ist mit seiner Klage auf Rückzahlung der Einstandsgebühr von netto 2.000 € gescheitert. Er hatte die seit den 50er Jahren von einer Münchener Taxigesellschaft geübte Praxis, von allen Taxi-Unternehmern diese Gebühr für die Zulassung zur Nutzung der etwa 120 Münchner Taxi-Rufsäulen zu verlangen, für einen Kartellverstoß gehalten.
Etwa 95 % der Münchner Taxifahrer sind Genossen der beklagten Taxi-Genossenschaft, da in München keine andere Taxi-Vermittlung über ein eigenes Rufsäulennetz verfügt.Der Kläger war der Auffassung, die Beklagte könne das "Eintrittsgeld" zu ihren Dienstleistungen nur auf Grund ihrer faktischen Alleinstellung auf dem hiesigen Markt erzielen. Auch dass sie das Geld zum größten Teil zur Vermögensanlage und nur zum Teil zur Erhaltung des Rufsäulennetzes verwende, zeige, dass eine wirtschaftliche Gegenleistung mit dem "Eintrittsgeld" nicht verbunden sei.Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte tatsächlich eine marktbeherrschende... Lesen Sie mehr
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