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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Enteisung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2022
- 37 C 119/22 -
Verspätung wegen typischerweise erforderliche Enteisung begründet keinen außergewöhnlichen Umstand
Fluggast steht Anspruch auf Ausgleichszahlung zu
Kommt es wegen einer typischerweise erforderliche Enteisung des Flugzeugs zu einer Verspätung, kann sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) berufen. Dem Fluggast steht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2021 erreichte ein Fluggast seinen Zielflughafen Düsseldorf mit einer Verspätung von über drei Stunden. Ursache der Verspätung war, dass das Flugzeug am Startflughafen Minneapolis, USA, enteist werden musste und der Fluggast dadurch seinen Anschlussflug in Amsterdam verpasste. Der Fluggast beanspruchte aufgrund der Verspätung eine Ausgleichszahlung. Die Fluggesellschaft verweigerte dies und berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand. Sie trug vor, dass eine Enteisung bei einem Abflug in Minneapolis im Winter immer erforderlich sei und dies zwischen 30 und 90 Minuten dauere. Der Fluggast ließ dies nicht gelten und erhob Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.02.2017
- 31 C 3832/15 (83) -
Enteisung eines Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand an Flugverspätung
Fluggast steht Entschädigung wegen Ankunftsverspätung zu
Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) berufen, wenn es aufgrund der Enteisung des Flugzeugs zu einer Ankunftsverspätung kommt. Beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden, steht dem davon betroffenen Fluggast ein Entschädigungsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erreichte eine Reisende ihr Ziel Cancun mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden. Die Reisende hatte einen Flug von Frankfurt a.M. nach Cancun über München gebucht. Ursache der Verspätung war, dass der Zubringerflug von Frankfurt a.M. nach München aufgrund einer Enteisung des Flugzeugs verspätet durchgeführt wurde, wodurch die Reisende den Anschlussflug... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2016
- 32 C 1014/16 -
Erneute Enteisung aufgrund Verzögerung bei der Starterlaubniserteilung sowie Startbahnwechsel stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar
Fluggast hat aufgrund Ankunftsverspätung Anspruch auf Ausgleichszahlung
Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, weil das Flugzeug wegen einer Verzögerung bei der Starterlaubniserteilung erneut enteist und zudem aufgrund geänderter Windverhältnisse die Startbahn gewechselt werden muss, so kann ein davon betroffener Fluggast eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) beanspruchen. Auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine Flugpassagierin von einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden betroffen. Hintergrund dessen war, dass wegen Verzögerungen bei der Erteilung der Starterlaubnis eine erneute Enteisung des Flugzeugs notwendig wurde und aufgrund von geänderten Windverhältnissen die Startbahn gewechselt werden musste. Die Fluggesellschaft berief sich auf außergewöhnliche... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2015
- 29 C 286/15 (85) -
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Fehlende Enteisung des Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand
Fluggesellschaft muss für technische Funktionalität des Flugzeugs sorgen
Kommt es zu einer erheblichen Flugverspätung, weil das Flugzeug nicht enteist werden konnte, steht den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen, da sie für die technische Funktionalität des Flugzeugs sorgen muss. Dazu gehört auch die Enteisung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2012 konnte ein Flugzeug aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse nicht planmäßig von Frankfurt am Main nach Las Vegas starten. Hintergrund dessen war, dass die Enteisung des Flugzeugs nicht planmäßig stattfinden konnte. Aufgrund der verspäteten Enteisung konnte der Flug nicht mehr durchgeführt werden, da angesichts des... Lesen Sie mehr
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