die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entlastung des Aufsichtsrates“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.12.2020
- 5 U 231/19 -
Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen wegen unrichtiger Auskunft nur bei Relevanz
Aktionäre können Entlastungsbeschlüsse nur bei nicht ordnungsgemäßen, unzutreffenden oder unzureichender Antworten anfechten und wenn diese für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren
Verwaltungsorgane müssen Aktionärsfragen nur im erforderlichen Umfang beantworten. Dies richtet sich nach dem konkreten Tagesordnungspunkt. Werden Fragen nicht ordnungsgemäß, unzutreffend oder unzureichend beantwortet, führt dies nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn die Antworten für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat unter Anwendung dieser Grundsätze die erstinstanzlich erfolgreiche Klage von Aktionären gegen Entlastungsbeschlüsse von Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden einer Großbank abgewiesen.
Die Kläger sind Aktionäre der beklagten deutschen Großbank. Sie wenden sich gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Mai 2018. Im Rahmen der Generaldebatte waren in der Hauptversammlung Fragen u.a. zu den Themenkomplexen Postbank- Prozesse, Cum-Ex und unterlassene Rückstellung, Geldwäscheprävention sowie angeblicher Einlagenrückgewähr an einen Großaktionär gestellt worden. Die Verwaltungsorgane der Beklagten hatten Antworten gegeben. Nachfolgend wurde den Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden von den Aktionären Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.Die Kläger begehren die Nichtigerklärung der Entlastungsbeschlüsse gegenüber vier... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.03.2006
- 20 U 25/05 -
Zum Umfang der Berichtspflicht eines Aufsichtsrats gegenüber der Hauptversammlung
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den von der Hauptversammlung der RTV Family Entertainment AG am 20.05.2005 gefassten Beschluss, durch welchen dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wurde, für nichtig erklärt.
Dies wurde damit begründet, dass sich der Bericht des Aufsichtsrats angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der RTV AG im Geschäftsjahr 2004 nicht auf einen Satz beschränken durfte, in dem neben der Mitteilung der Anzahl der Aufsichtsratssitzungen lediglich formelhaft mitgeteilt worden sei, dass sich der Aufsichtsrat "regelmäßig anhand schriftlicher und mündlicher... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 22.12.2005
- 5HK O 9885/05 -
Entlastung des Aufsichtsrates der Hypovereinsbank AG für nichtig erklärt
Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat den auf der Hauptversammlung der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG vom 12.5.2005 gefassten Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats dieser Gesellschaft für nichtig erklärt.
Aktionäre der Bank hatten Klage gegen diesen Beschluss erhoben. Das Gericht bejahte einen Verstoß gegen die Berichtspflichten des Aufsichtsrats und sah deshalb die Entlastung des Aufsichtsrats als gesetzwidrig an. Der Aufsichtsrat hatte die Aktionäre nicht über die Rücknahme der von der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG eingelegten Berufung gegen das Urteil derselben Kammer, mit... Lesen Sie mehr