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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erbanteil“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.05.2019
- 8 W 13/19 -
Grundstückskaufvertrag mit Vereinbarungen über Wohnrecht und Pflegeverpflichtung gilt trotz frühen Todes des Veräußerers
Erben haben keinen Anspruch auf Ausgleich für gegenstandslos gewordenes Wohnrecht und Pflegeverpflichtung
Vereinbaren die Vertragsparteien bei einem Grundstückskaufvertrag ein Wohnrecht für den Veräußerer und eine Pflegeverpflichtung für die Erwerberin, führt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss nicht zu einem Zahlungsanspruch der Erben zum Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung. Die Kaufvertragsparteien haben sich vielmehr beide im Ungewissen befunden, wie lange der Verkäufer leben und ob er pflegebedürftig werden würde, so dass kein Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist - neben ihren zwei Geschwistern - zu 1/3 Erbin ihres 2014 verstorbenen Bruders. Ihr Bruder hatte im Frühjahr 2014 seinen Grundbesitz an seine Nichte, die Antragsgegnerin, verkauft. Nach den vertraglichen Regelungen erhielt der Bruder ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht. Der Jahreswert dieses Wohnrechts wurde mit 2.592 Euro beziffert. Die Nichte verpflichtete sich zudem zur Pflege des Erblassers im häuslichen Bereich, solange dies für sie möglich und zumutbar war. Der Wert ihrer Pflegeleistungen wurde mit einem Jahreswert von 2.460 Euro beziffert. Der Kaufpreis betrug 86.000 Euro.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.05.2015
- 13 UF 156/15 -
Mitwirkung des Ehegatten an Kaufvertragsverhandlung begründet keine konkludente Zustimmung zum Verkauf des einzigen Vermögensgegenstands durch anderen Ehegatten
Einbindung in Vertragsverhandlung begründet keine Kenntnis vom Zustimmungsrecht
Wirkt ein Ehegatte an den Verhandlungen zum Verkauf des einzigen Vermögensgegenstands des anderen Ehegatten mit, lässt sich daraus noch nicht der Schluss einer konkludenten Zustimmung gemäß § 1365 BGB zum Verkauf ziehen. Denn die Einbindung in die Vertragsverhandlung begründet nicht die Kenntnis des Ehegatten von seinem Recht zur Ablehnung oder Zustimmung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann beerbte im Januar 2009 zusammen mit seinem Bruder je zur Hälfte seine verstorbene Mutter. Einige Zeit später übertrug der Ehemann ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Ehefrau seinen Erbanteil an verschiedene Immobilien an seinen Bruder. Der Ehemann lebte von ALG II, so dass sein Erbanteil der einzige Vermögensgegenstand darstellte.... Lesen Sie mehr
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