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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erheblicher Mangel“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bochum, Urteil vom 18.12.2012
- 9 S 166/12 -

Mängel am Fahrzeug berechtigten zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

Kaufvertrag kommt mit Höchstbietendem nicht zustande

Stellt sich nach dem Beginn einer Internetauktion heraus, dass das Fahrzeug über einen Mangel verfügt, so kann die Auktion vorzeitig abgebrochen werden. Ein Kaufvertrag kommt in diesem Fall nicht mit dem Höchstbietendem zustande. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Fahrzeugbesitzer stellte im Juli 2011 seine A-Klasse von Mercedes Benz (Wert: 4.200 €) zur Auktion mit einem Startpreis von 1 € bei eBay ein. Einen Tag später beendete der Verkäufer jedoch die Auktion, da sich ein Mangel am Fahrzeug zeigte. Die Zentralverriegelung funktionierte plötzlich nicht mehr. Der zu dieser Zeit mit einem Euro Höchstbietende meinte, trotz vorzeitiger Beendigung der Auktion, dass ein Kaufvertrag zustanden gekommen sei und klagte auf Herausgabe des Autos.Das Amtsgericht Bochum wies die Klage ab. Denn nach § 10 der AGB von... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Jülich, Urteil vom 10.04.2012
- 4 C 85/11 -

Nicht verkehrssicheres Treppengeländer berechtigt zu einer Mietminderung

Mietminderung von 10 % angemessen

Ist das Treppengeländer in einem Wohnhaus nicht verkehrssicher, so darf der Mieter die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Jülich hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund eines defekten Treppengeländers minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete. Die Knieleistem des Geländers waren ausschließlich am oberen und unteren Ende mit dem Boden der Treppe verbunden. Die beiden Querholme im Verlauf des Geländers reichten nicht bis zur Treppenwange, sondern endeten frei schwebend oberhalb der Treppenstufen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.11.2010
- 920 C 286/09 -

Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt nicht zur Mietminderung

Rauchen umfasst vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache

Fühlen sich die Mieter einer Dachgeschosswohnung durch das Rauchen der Nachbarn auf dem darunterliegenden Balkon gestört, berechtigt dies diese nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Dachgeschoßwohnung ihre Miete wegen rauchender Mitmieter. Die unter den Mietern wohnenden Nachbarn waren starke Raucher und rauchten auf dem Balkon, so dass der Rauch nach oben stieg und durch die geöffneten Fenster in die Wohnung eindrang. Der Vermieter erkannte die Minderung nicht an und verlangte Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Warendorf, Urteil vom 28.03.2000
- 5 C 472/99 -

Mängel an der Toilettenspülung, Rollläden und Küchenherd berechtigen zu einer Mietminderung

Gesamtminderung von 12 %

Sind die Wasserspülung und der Herd fehlerhaft und funktionieren die Rollläden nicht ordnungsgemäß, ist eine Gesamtminderung von 12 % der Kaltmiete angemessen. Dies hat das Amtsgericht Warendorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung aufgrund der fehlerhaften Wasserspülung, Rollläden und des fehlerhaften Herds seine Miete.Das Amtsgericht entschied, dass eine Mietminderung der Kaltmiete um 5 % wegen der fehlerhaften Wasserspülung gerechtfertigt war. Nach Beseitigung des ursprünglichen Fehlers, war der Wasserdruck zu niedrig.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 06.09.2007
- 22 C 58/07 -

Wellnesshotel muss Wellnessangebote anbieten

Bei nicht ausreichenden Wellnessangeboten kann der Hotelvertrag gekündigt werden

Wer einen Aufenthalt in einem Wellnesshotel gebucht hat und vor Ort feststellt, dass der überwiegende Teil der Wellnessangebote nicht verfügbar ist, kann von der Buchung zurücktreten. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchten Erholungssuchende einen 3-tägigen Aufenthalt in einem so genannten Beauty- und Wellnesshotel. Im Prospekt warb das Hotel damit, dass die Wellnessangebote täglich buchbar seien. Vor Ort stellten sie fest, dass der überwiegende Teil der versprochenen Wellnessangebote nicht verfügbar war. Lediglich zwei Termine für Fußreflexzonenmassagen waren frei.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2008
- VIII ZR 253/05 -

BGH zur Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Gebrauchtwagenkauf

Fahrzeughändler haftet für nicht behebbaren Sachmangel (hier: Unfallschaden)

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung fortentwickelt, wonach ein Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs bereits in der Eigenschaft als Unfallwagen liegen kann (§ 434 BGB).

Der Kläger erwarb von der Beklagten, einer freien Kraftfahrzeug-Händlerin, im Mai 2004 einen etwa drei Jahre alten Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 54.000 km zum Preis von 24.990 €. In dem Formularvertrag wurde die Rubrik "Unfallschäden lt. Vorbesitzer" mit "Nein" ausgefüllt. Die Beklagte hatte den Wagen ihrerseits mit entsprechender Maßgabe angekauft. Als der Kläger das... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 21.06.2000
- 318c C 36/00 -

Wenn das Flugzeug auf einem anderen Flughafen landet

Sofern die Dauer für den Bustransfer außer Verhältnis zum Flug steht, liegt ein erheblicher Mangel vor

Wenn das Flugzeug beim Rückflug auf einem mehrere hundert Kilometer entfernten Flugplatz landen soll, kann der Urlauber auf Kosten des Veranstalters einen separaten Flug buchen und sich einen Mietwagen für die Reststrecke nehmen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.

Im Fall hatte ein Urlauber eine Flugreise in die Türkei gebucht. Für die Rückreise war eigentliche ein Direktflug von Antalya nach Hamburg geplant. Der Reiseveranstalter änderte jedoch die geplante Rückreise. Der Urlauber sollte nun mit dem Bus von Alanya nach Antalya reisen, von dort mit einem anderen Bus nach Dalaman, von Dalaman mit dem Flugzeug nach Frankfurt und von dort mit dem Bus nach Hamburg.... Lesen Sie mehr