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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „error in persona“ veröffentlicht wurden

Preußisches Obertribunal, Urteil vom 05.05.1859
- in: GA 7 (1859), 322 -

Rose-Rosahl-Fall: Zur Auswirkung des Personenirrtums (error in persona) auf die Strafbarkeit von Täter und Anstifter

Entlastet die Verwechslung des Mordopfers den Täter und seinen Anstifter?

Wie wirkt es sich aus, wenn jemand einen bestimmten Menschen töten will, aber bei der Tatausführung einen anderen Menschen trifft. Handelt es sich um einen unbeachtlichen error in persona, oder um ein beachtliches Fehlgehen der Tat (aberratio ictus)? Werden Täter und Anstifter wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts bestraft, oder nur wegen des Versuchs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung? Ein vor dem Preußischen Obertribunal im Jahr 1859 verhandelter Mordfall führt in eine der klassischen Streitfragen des Strafrechts ein, die bis heute diskutiert wird.

Am 11.09.1858 findet der Zimmermann Schliebe auf dem Weg von Schliepzig nach Lieskau bei Halle den 17-jährige Gymnasiasten Ernst Harnisch tot an der Straße. Die Täter sind schnell ausgemacht: Es sind der Holzhändler Rosahl und einer seiner Arbeiter Namens Rose. Rosahl, der sich aus Holzgeschäften mit Schliebe von diesem übervorteilt glaubte, hatte Rose beauftragt, Schliebe zu töten. Er gab ihm Geld für eine Schusswaffe und erläuterte ihm den Tatplan. Für die Tötung versprach er ihm: "Ich gebe dir 300 Reichsthaler und 1 Thaler die Woche, wenn du ihn wegbringst." Am Tatabend wusste Rosahl, dass Schliebe den Weg von Schliepzig nach Lieskau entlanggehen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.1990
- 4 StR 371/90 -

Hoferben-Fall: Irrtum über die Person des Mordopfers wirkt sich nicht auf die Strafbarkeit von Täter und Anstifter aus

Der Personenirrtum (error in persona) ist unbeachtlich

Die Auswirkung der Personenverwechslung des Mordopfers ist eine der klassischen Streitfragen des Strafrechts. Sie war bereits Gegenstand eines berühmten Mordprozesses vor dem Preußischen Obertribunal, der als Rose-Rosahl-Fall in die Rechtsgeschichte einging. Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt bis heute im Wesentlichen die damals vom Gericht vertretenen Rechtsausführungen. Dies zeigt der Hoferben-Fall - Die moderne Version des Rose-Rosahl-Falls.

Die Sachverhaltskonstellation beider Fälle ähneln sich: Der Angeklagte des Hoferben-Falls hat sich 1984 entschlossen, seinen Sohn aus erster Ehe und Hoferben, zu töten. Grund war, dass er ihm den Hof gegen Einräumung eines Nießbrauchrechts übergeben hatte. Dieses Nießbrauchsrecht machte ihm der Sohn später aber streitig. Er wurde außerdem - meist unter Alkohol - gegenüber dem Vater... Lesen Sie mehr