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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erwerbslos“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012
- XII ZR 43/11 -
BGH: Kinder können gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein
Dies gilt auch für ein erwerbsloses Kind
Kann ein Elternteil die Kosten für eine Heimunterbringung nicht aufbringen, kann das Kind zur Leistung eines Elternunterhalts herangezogen werden. Hat das Kind mangels Erwerbslosigkeit selbst kein Einkommen, kann auch der Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehepartner zu Unterhaltszwecken herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Tochter einer Heimbewohnerin zur Leistung eines Elternunterhalts verpflichtet. Da die Mutter nicht in der Lage war, die Kosten des Heimaufenthalts vollständig zu zahlen, erhielt sie Sozialhilfe. Das Sozialamt war der Meinung, die Tochter sei, aufgrund des ihr gegen ihren Ehemann zustehenden Taschengeldanspruchs, unterhaltsfähig. Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, dass sie in einer Eigentumswohnung wohnte und somit ein Einkommen im Sinne eines Wohnwerts erhalten habe. Die Tochter war nicht berufstätig. Sie bewohnte zusammen mit ihrem berufstätigen Ehemann die Eigentumswohnung. Da sich die Tochter weigerte... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 09.07.2012
- S 13 R 576/09 -
Erwerbsloser Kläger ist als pflegender Angehöriger nicht in jedem Fall rentenversicherungspflichtig
Durch professionellen Pflegedienst geleisteter Pflegeaufwand und Pflegeleistungen durch Geschwister sind ebenfalls zu berücksichtigen
Ein Erwerbsloser, der einen Angehörigen pflegt, ist nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn er eine Pflegezeit von mindestens 14 Stunden pro Woche glaubhaft geltend machen kann. Wird er bei der Pflege des Angehörigen durch einen professionellen Pflegedienst oder Geschwister unterstützt, ist der von diesen Personen geleistete Pflegeaufwand auf die geleistete Pflegezeit des Erwerbslosen anzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Der erwerbslose Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls pflegte zusammen mit seinen drei Schwestern und einer professionellen Pflegekraft seine Mutter in Idar-Oberstein. Ihm war es jedoch nicht gelungen, dem Gericht die für den Eintritt der Rentenversicherungspflicht wenigstens nötigen 14 Stunden Pflegezeit pro Woche glaubhaft zu machen.Der Pflegeaufwand der Mutter... Lesen Sie mehr
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