die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erwerbsstreckungsgebot (§ 14 WaffG)“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2007
- BVerwG 6 C 1.07, 6 C 3.07, 6 C 8.07 -
BVerwG: Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass organisierte Sportschützen innerhalb eines halben Jahres regelmäßig nur zwei Schusswaffen gleich welcher Art erwerben dürfen.
In den entschiedenen Fällen hatte die Waffenbehörde den Klägern, die einem Schießsportverein angehören, eine Erlaubnis zum Erwerb einer unbegrenzten Anzahl von Einzellader-Langwaffen, von Repetier-Langwaffen, von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen sowie von Perkussionswaffen erteilt, die Erlaubnis aber jeweils mit der Einschränkung versehen, wonach innerhalb eines halben Jahres regelmäßig nicht mehr als zwei Waffen dieser Art erworben werden dürfen (sog. Erwerbsstreckungsgebot).Die Kläger griffen mit ihren Klagen die Einschränkungen an und machten geltend, dass das im Waffengesetz vorgesehene Erwerbsstreckungsgebot nur auf andere Arten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 25.06.2007
- 14 K 2996/05 -
Auch Sportschützen dürfen nicht beliebig viele Schusswaffen erwerben
Nicht mehr als zwei Schusswaffen innerhalb eines Jahres
Das "Erwerbsstreckungsgebot" gemäß § 14 WaffG (Waffengesetz), wonach nicht mehr als zwei Schusswaffen innerhalb eines halben Jahres erworben werden dürfen, gilt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg für alle Schusswaffen.
Ein Sportschütze benötigt Waffen, um seinen Sport auszuüben. Aber darf jemand, der sich dem Schießsport widmet, unter Hinweis auf seine sportliche Betätigung ohne weiteres beliebig viele Schusswaffen erwerben und diese in seinem Waffenschrank deponieren?Dieser Ansicht war ein Sportschütze aus dem Wittgensteiner Land, der bei der Kreispolizeibehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein... Lesen Sie mehr