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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Falkner“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 18.07.2012
- 4 U 122/10 -
Falkenzüchter muss Schimmelpilzsporen als Grund für Tod mehrerer Tiere nachweisen können
Pilzzüchter nicht für den durch den Tod der Falken entstandenen Schaden ersatzpflichtig
Ein Falkenzüchter, der nicht nachweisen kann, dass die erhöhte Sterblichkeit seiner Falken auf die Schimmelpilzsporen der angrenzenden Pilzzuchtfarm zurückzuführen ist, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die toten Tiere. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Falkenzüchter aus dem Landkreis Rotenburg den Betreiber der auf dem Nachbargrundstück angesiedelten Pilzzuchtfarm sowie die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks auf Schadensersatz in Höhe von gut 3 Millionen Euro verklagt, weil in den vergangenen Jahren die von der Pilzzucht ausgehenden Schimmelpilzsporen zu einer erhöhten Sterblichkeit der Falken geführt haben sollen. Die Pilzsporen seien vom Grundstück der Pilzzucht zu den Falken herübergeweht und hätten zu Erkrankung und Tod von 48 der empfindlichen Tiere geführt.Mit seiner Klage hatte der Züchter jedoch weder vor dem Landgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2011
- 2 K 1548/10.KO -
VG Koblenz: Greifvogel-Flugvorführungen von Falknerei und benachbartem Wild- und Freizeitpark können parallel stattfinden
Von hoher Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Gefahrensituation für Falknerei ist nicht auszugehen
Die Betreiber einer Falknerei mit Flugvorführungen können durch die Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis an einen anderen Greifvogelbesitzer zur Durchführung entsprechender Veranstaltungen in einem zirka 2 km entfernten Wild- und Freizeitpark nicht in subjektiven Rechten verletzt sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall stellten im Jahr 2010 die beigeladenen Betreiber des Parks einen Antrag auf Erlaubnis der Durchführung von Greifvogelvorführungen. Um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Falknerei der Kläger zu klären, holte der Landkreis Cochem-Zell eine sachverständige Stellungnahme ein. Hierin ist ausgeführt, dass die jeweils täglich mehrmals stattfindenden Flugvorführungen... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 01.09.2011
- 8 A 396/10 -
Hessischer VGH zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben
In großen Populationen auftreten Stadttauben sind als Schädlinge im tierschutzrechtlichen Sinne einzustufen
Verwilderte Stadttauben können durchaus Gefahren und große Schäden verursachen, insbesondere wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Solche Gefahren können auch die menschliche Gesundheit betreffen, etwa durch eine Verbreitung von Parasiten und von im Kot der Tiere zahlreich enthaltender gesundheitsschädlicher Keime. Aufgrund dieser Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs muss daher über einen bisher abgelehnten Antrag eines Jägers und Falkners auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg erneut entscheiden.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat der Kläger, ein Falkner und Jäger, eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz beantragt, um so genannte verwilderte Stadttauben im Auftrag von Grundstückseigentümern mittels eines von ihm entwickelten so genannten Fangschlags einfangen zu dürfen. Anschließend sollen die Tauben getötet und an Greifvögel verfüttert werden. Die zuständige Veterinärbehörde,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 20.01.2010
- 4 K 1347/09.WI -
VG Wiesbaden: Tötung von Stadttauben durch Falkner unzulässig
Vorhaben kann im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht als Schädlingsbekämpfung eingestuft werden
Ein Falkner und Jäger kann keine generelle Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erhalten, verwilderte Stadttauben töten zu dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Im zugrunde liegenden Fall entwickelte der Falkner bereits einen speziellen Fangschlag, mit der die Tauben lebend gefangen werden sollten. Dies wollte er dann an seine Greifvögel und Eulen verfüttern. Es bestehe ein Bedürfnis für die Regulierung des Bestandes verwilderter Tauben, da diese die Gesundheit der Menschen beeinträchtigten und durch den Taubenkot Schäden an Gebäuden entstünden.... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Beschluss vom 11.04.2007
- 33 S 114/06 -
Bauer darf Jagdvogel bei Angriff auf Hühner töten
Zu den Umständen, die es erlauben, einen angreifenden Bussard zu töten
Das Amtsgericht Kronach und das Landgericht Coburg haben die Schadensersatzklage eines Falkners gegen einen Bauern wegen der Tötung eines Bussards abgewiesen. Dieser hatte auf dem Hühnerhof des Bauern gewildert.
Der Kläger nahm an der Beizjagd mit seinem noch jungen Wüstenbussard teil. Für den Vogel, ausgestattet mit ledernen Geschühriemen und Fußschellen, war es die erste Hatz. Vielleicht lag es daran, dass sich der Raubvogel nach kurzer Zeit auf den Hof des Landwirts verirrte und Jagd auf eine Henne machte. In dem Moment, als der Bussard das Huhn packte, warf sich der Bauersmann beherzt dazwischen.... Lesen Sie mehr
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