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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Filtertüten“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.01.2010
- 327 O 585/09 -

Kaffeefiltertüten in Werbespot "durch den Kakao gezogen" – Melitta versteht beim Kaffee kochen keinen Spaß

Filtertüten-Marktführer geht gegen Video mit Mirja Boes vor

Per einstweiliger Verfügung ließ "Melitta" den Werbespot des Kaffeevollautomatenherstellers "Kaffee-Partner", in dem die Schauspielerin Mirja Boes als Kaffee kochende Sekretärin unter anderem eine gebrauchte Filtertüte mit gerümpfter Nase in den Abfalleimer wirft, verbieten. Das Landgericht Hamburg befand jetzt aber, dass durch den Spot weder die Filtertüte noch das Unternehmen "Melitta" herabgesetzt würden. Die Richter haben - nach Angaben von "Kaffee-Partner" - zwar die einstweilige Verfügung bestätigt, aber lediglich den im Spot mitlaufenden Lohnkostenzähler als irreführend beanstandet.

Ein Unternehmen, das bundesweit Kaffee in Büros und Betriebe liefert, warb mit Hilfe der Komik. Es engagierte die Schauspielerin Mirja Boes, ihres Zeichens Comedian des Jahres 2008, für ein kleines Video auf der Firmen-Homepage. Mit einem Augenzwinkern wurde gezeigt, wie viel aufwändiger das Kaffee kochen mit einer herkömmlichen Haushaltsmaschine im Vergleich zu einem modernen Kaffeeautomaten ist.Ein "Lohnkostenzähler" läuft bei der Werbung munter mit. Er zeigt an, dass Kaffee auf Knopfdruck nicht nur Mitarbeiter-Nerven schont, sondern durch die Arbeitszeitersparnis auch den Geldbeutel des Arbeitgebers.... Lesen Sie mehr