die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht des Landes Brandenburg“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 11.04.2001
- 2 K 1991/99 -
Verzichtet der Arbeitnehmer auf Urlaub, um an einer Fortbildung teilzunehmen, so ist der Wert des Urlaubs steuerlich nicht absetzbar
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Urlaub, um an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen, so ist der Wert des Urlaubs, auf den der Arbeitnehmer verzichtet, steuerlich nicht absetzbar; dies gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer freigestellt war, ob er für die Fortbildung auf Urlaubstage verzichtet oder aber statt dessen eine Teilnahmegebühr entrichtet. Dies entschied das Finanzgericht des Landes Brandenburg.
Im Streitfall wollte ein Arbeitnehmer an einer längeren Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Sein Arbeitgeber stimmte der Teilnahme zwar zu, forderte vom Arbeitnehmer aber eine Beteiligung an den Kosten der Fortbildungsveranstaltung: Entweder sollte der Kläger einen Beitrag von DM 4.700,- leisten oder aber auf 12 Urlaubstage im Jahr verzichten. Der Kläger entschied sich für den Urlaubsverzicht und machte in seiner Einkommensteuererklärung DM 4.700,- Fortbildungsaufwendungen geltend; nach Auffassung des Klägers entsprach der Wert des Urlaubsverzichts diesem Betrag.Das Finanzgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe weder Geld gezahlt... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15.12.2005
- 4 K 1742/04 -
Trinkgelder für Mitarbeiter einer Spielbank sind steuerfrei
Trinkgelder, die an Mitarbeiter der Automatenspielbank Berlin gezahlt werden, sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Dies gilt nach dem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg auch dann, wenn das Trinkgeld über den Arbeitgeber (Spielbank) ausgezahlt wird und der Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Auszahlung gegen den Arbeitgeber hat.
Der Kläger war im Automatenspiel bei der Spielbank Berlin als Kassierer tätig und verpflichtet, Trinkgelder, die er von Besuchern erhielt, unmittelbar in die hierfür bereit gestellten Behälter (sog. Trinkgeldbüchsen) einzuwerfen. Die auf diese Weise zentral gesammelten Gelder wurden von der Spielbank nach einem tarifvertraglich geregelten Verteilungsschlüssel unter den im Automatenspiel... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 07.07.2005
- 4 K 12/04 -
Höhere Kfz-Steuer für "verblechte" Postautos
Gebrauchtwagenkäufer müssen bei ehemaligen Postautos mit höherer Kfz-Steuer rechnen
Wer einen gebrauchten Kleinwagen erwirbt, der aus den Beständen der Deutschen Post AG stammt und dessen hintere Seitenfenster durch Bleche ersetzt worden sind (sog. "verblechtes" Postauto), muss diesen nach dem Kfz-Steuergesetz als Pkw versteuern und damit eine höhere Kfz-Steuer entrichten. Eine Besteuerung "verblechter" Postautos als Lkw, die für den Käufer günstiger wäre, scheidet aus. Dies entschied jetzt das Finanzgericht des Landes Brandenburg.
Die Deutsche Post AG nutzt für ihre Briefzustellungen sog. verblechte Kleinwagen (z.B. VW Polo oder Ford Fiesta), bei denen die hinteren Seitenfenster durch Bleche ersetzt bzw. Bleche auf die hinteren Seitenfenster aufgesetzt sind und ein Laderaumtrenngitter eingefügt ist. Die Deutsche Post AG sondert diese Fahrzeuge regelmäßig aus, so dass die Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 04.04.2002
- 3 K 2613/01 -
Kosten für die Zeitschrift "Handelsblatt" sind steuerlich nicht absetzbar
Keine reine Fachzeitschrift
Die Aufwendungen eines Bankkaufmanns für die Zeitschrift "Handelsblatt" können steuerlich nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies entschied das Finanzgericht des Landes Brandenburg.
Der Kläger ist Bankkaufmann und als Anlageberater von Privatkunden bei einer deutschen Großbank tätig. Im Streitjahr wandte er DM 693,- für den Bezug der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" auf, die er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend machte. Das Finanzamt erkannte die Kosten steuerlich nicht an und begründete... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2005
- 1 K 692/05 -
Umsatzsteuerfreiheit für selbstständige Kreditvermittler?
Vorlage des Finanzgerichts an den Europäischen Gerichtshof
Provisionen, die ein selbstständiger Kreditvermittler von einer Finanzdienstleistungsgesellschaft dafür erhält, dass er einen Kredit zwischen dem Kunden und einer Bank vermittelt, sind nach dem Vorlagebeschluss des Finanzgerichts des Landes Brandenburg umsatzsteuerfrei (mehrwertsteuerfrei).
Der Europäische Gerichtshof muss nun über die Vorlage des Finanzgerichts und damit über die Umsatzsteuerfreiheit von Kreditprovisionen selbstständiger Kreditvermittler entscheiden. Im Streitfall war der Kläger als selbständiger Kreditvermittler für eine Finanzdienstleistungsgesellschaft tätig.Der Kläger nahm Kontakt mit Kreditinteressenten auf und unterbreitete diesen ein... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 02.03.2000
- 4 K 2421/98 E -
Für die Berechnung des steuerfreien Abfindungshöchstbetrags kann ein vorheriges Arbeitsverhältnis mit einzubeziehen sein
Gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz sind Abfindungen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 16.000 DM steuerfrei. Dieser Höchstbetrag erhöht sich, wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat auf derzeit 20.000 DM, und auf derzeit 24.000 DM, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden hat. Bis zu welchem Betrag eine Abfindung steuerfrei bleibt, ist damit unter anderem von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängig.
Wie das Finanzgericht des Landes Brandenburg entschied, können bei der Bestimmung der Dauer des Dienstverhältnisses unter Umständen auch Dienstzeiten einzubeziehen sein, während derer der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war.In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war die Klägerin von 1968 bis Ende März 1991 beim Rat eines Kreises bzw. einer... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 05.05.2000
- 6 K 322/99 Kg -
Entlassungsgeld von Wehrdienst- und Zivildienstleistenden muss der Gewährung von Kindergeld nicht entgegenstehen
Nach dem Einkommensteuergesetz kommt es für die Frage, ob Eltern Kindergeld zu gewähren ist, unter anderem darauf an, ob das Kind eigene Bezüge hat. Die Höhe dieser Bezüge darf einen bestimmten Jahreshöchstbetrag (derzeit: 13.500 DM) nicht überschreiten. Erfüllt das Kind nicht während des gesamten Jahres, sondern nur während einiger Monate die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld (z.B. weil es Wehrdienst oder Zivildienst leistet), so vermindert sich der Jahreshöchstbetrag für jeden dieser Monate um ein Zwölftel. Die Bezüge, die das Kind während dieser Monate erhält, werden bei der Ermittlung der Jahresbezüge des Kindes nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Kindergeld kann deshalb entscheidend davon abhängen, welchem Monat man bestimmte Bezüge des Kindes zurechnet.
Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Der Sohn der Klägerin leistete bis Ende Juli 1998 Zivildienst. Ein Entlassungsgeld in Höhe von 1.500 DM sollte ihm am Entlassungstag bar ausgezahlt oder so rechtzeitig auf ein von ihm angegebenes Konto überwiesen werden, dass es am Entlassungstag zur Verfügung stand. Ab August 1998 erhielt der Sohn der... Lesen Sie mehr