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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flusskreuzfahrt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 31.10.2023
- 101 C 30/23 -
Stornierung einer Flusskreuzfahrt wegen Nutzung des Schiffs zur Unterbringung von behinderten Flüchtlingen begründet Schadensersatzanspruch
Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Storniert der Reiseveranstalter eine Flusskreuzfahrt, weil er das Schiff freiwillig dem Staat zur Unterbringung von behinderten Flüchtlingen zur Verfügung stellen will, hat der Reisende gemäß § 651 n Abs. 2 BGB Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 buchte eine Frau eine Flusskreuzfahrt für Holland und Belgien im April 2023. Die Kosten betrugen fast 1.300 €. Einen guten Monat vor Reisebeginn stornierte die Reiseveranstalterin die Kreuzfahrt, weil der niederländische Staat angefragt hatte, ob er das Schiff zur Unterbringung von behinderten Flüchtlingen nutzen dürfe. Die Reiseveranstalterin hatte dies zugesagt. Nachdem die Reiseveranstalterin die Anzahlung zurückgezahlt hatte, klagte die Reisende auf Zahlung von Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Die Reiseveranstalterin wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 09.07.2014
- 47 C 58/14 -
Sturz wegen übersehener Stufe aufgrund fehlender Beleuchtung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei bewusster Selbstgefährdung
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aufgrund fehlender Beleuchtung tritt vollkommen zurück
Wer wegen einer übersehenen Stufe zu Fall kommt und stürzt, erhält dann kein Schmerzensgeld, wenn er angibt, dass er die Stufe aufgrund der fehlenden Beleuchtung nicht gesehen habe. In einem solchen Fall tritt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen der unterlassenen Beleuchtung hinter der bewussten Selbstgefährdung des Betroffenen zurück. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stürzte eine Frau während einer Flussschiffsreise im November 2011 wegen einer übersehenen Stufe auf dem Deck des Schiffs und verletzte sich. Die Frau gab an, dass die Unfallstelle stockfinster gewesen sei. Es habe an einer Beleuchtung gefehlt. Sie klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
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