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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Frauenhaus“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 11.10.2018
- S 15 AS 705/18 -

Kommunaler Träger des gewöhnlichen Wohnortes muss Kosten für Aufenthalt in Frauenhaus in anderem Landkreis übernehmen

Tatsächliche Erforderlichkeit des Aufenthalts im Frauenhaus muss nicht im Einzelnen überprüft werden

Flieht eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus und wird von dort wegen der Gefahrenlage in ein in einem anderen Landkreis liegendes Frauenhaus vermittelt, ist der kommunale Träger des gewöhnlichen Wohnortes der Frau dennoch zur Übernahme der Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus verpflichtet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1990 geborene, mittellose K lebte mit ihrem gewalttätigen Ehemann im Kreis Borken. Im Mai 2016 floh sie mit ihren drei 2011, 2013 und 2015 geborenen Kindern in das dortige Frauenhaus, welches in der Nähe der Ehewohnung lag. Aufgrund der fortbestehenden Gefährdungslage wurde sie mit ihren Kindern an das Frauenhaus Ludwigsburg vermittelt. Hier hielten sie sich von Juli 2016 für ungefähr ein Jahr auf. Die Kosten für Unterkunft und psychosoziale Betreuung zahlte das Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg.Der Kreis Borken lehnte es nach Einholung verschiedener Sozialberichte ab, dem Landkreis... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.04.2016
- L 11 AS 355/15 -

Bayerisches LSG zur Kosten­tragungs­pflicht bei Unterbringung im Frauenhaus

Regelung bezieht sich im Wesentlichen auf finanziellen "Schutz des Aufnahmeortes"

Der Gesetzgeber hat eine Regelung darüber getroffen, wer die Kosten endgültig zu tragen hat, wenn eine Hilfeempfängerin mit ihren Kindern vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchtet. Die Kosten für die Aufnahme in ein Frauenhaus hat die Herkunftskommune zu tragen. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Hilfeempfängerin in H. Opfer häuslicher Gewalt und floh mit ihren drei minderjährigen Kindern mit Hilfe der Polizei am 15. April 2013 von zu Hause. Nach jeweils einwöchigen Aufenthalten bei Verwandten in unterschiedlichen Städten fand sie am 1. Mai 2013 Aufnahme in einem Frauenhaus ins S.Das JobCenter in S. gewährte im Rahmen... Lesen Sie mehr