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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.03.2021
- 1 MN 163/20 -
Kein Recht zur Klage gegen Bebauungsplans wegen Wegfalls der freien Aussicht auf Acker und weit entfernen Kamms des Wesergebirges
Kein Vorliegen einer besonders schönen und deshalb ausnahmsweise schützenswerten Aussicht
Ein Bebauungsplan kann nicht deshalb angegriffen werden, weil damit die freie Aussicht auf einen Acker und des weit entfernt liegenden Wesergebirges wegfällt. In diesem Fall liegt keine besonders schöne und deshalb ausnahmsweise schützenswerte Aussicht vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging die Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Jahr 2020 mit mehreren Normenkontrollanträgen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen einen Bebauungsplan vor. Durch den Bebauungsplan wurden neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Der Plan ermöglichte eine Bebauung von Einzel- und Doppelhäusern in einem Abstand von etwa 11m zur Grundstücksgrenze. Die Grundstückseigentümern bemängelte, dass die Bebauung dazu führen würde, dass die bisherige Aussicht auf einen Acker und des weit entfernten Wesergebirges wegfällt.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied gegen... Lesen Sie mehr
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