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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.02.2022
- L 7 BA 1/22 B ER -
Keine Berücksichtigung von Sachbezügen bei Berechnung des Mindestlohns
Gesetzlicher Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden
Sachbezüge finden bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns keine Berücksichtigung. Denn der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von August 2020 verlangte die zuständige Behörde von einem Restaurantbetreiber in München die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 10.000 €. Im nachfolgenden Eilverfahren vor dem Sozialgericht München ging es unter anderem um die Frage, ob das Zurverfügungstellen von freier Unterkunft und Verpflegung als geldwerter Vorteil auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann. Das Sozialgericht verneinte dies. Seiner Auffassung nach seien Sachbezüge nicht auf den Mindestlohn anzurechnen. Nunmehr hatte das Bayerische Landessozialgericht über den Fall zu entscheiden.... Lesen Sie mehr
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