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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fußgängerweg“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 16.04.2019
- 12 U 692/18 -

Segway-Fahrer müssen auf kombiniertem Fuß- und Radweg Fußgängern Vorrang gewähren

Bei Unfall kann die Haftung des Fußgängers zurücktreten

Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger gegenüber Elektro­kleinst­fahr­zeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang. Der Fußgänger muss deshalb dort nicht fortwährend nach Fahrzeugen Ausschau halten, um ihnen ausweichen zu können. Vielmehr haben die Fahrer ihre Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit so anzupassen, dass es nicht zu einer Behinderung oder Gefährdung des Fußgängers kommt. Hierzu gehört es auch, durch Warnsignale, Blickkontakt oder auf andere Weise eine Verständigung mit dem Fußgänger zu suchen. Achtet oder reagiert ein Fußgänger nicht auf Warnsignale, muss das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst werden, wenn dies erforderlich ist, um eine Behinderung oder Gefährdung zu vermeiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Segway-Fahrerin als Teil einer Gruppe von Segway-Fahrern einen kombinierten Geh-/Radweg befahren. Der Beklagte war dort als Fußgänger unterwegs und gerade damit beschäftigt Fotos zu fertigen. Als dieser rückwärtsging, stießen Klägerin und Beklagter zusammen, worauf die Klägerin mit ihrem Segway stürzte. Sie hat im Prozess angegeben, sich durch den Sturz erheblich verletzt zu haben, wobei es auch zu Folgeerkrankungen gekommen sei. Der Beklagte schulde daher unter anderem die Zahlung eines Schmerzensgeldes.Das Landgericht wies die Klage bereits mit der Begründung ab, dass die Klägerin den Unfall... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.2016
- 32 C 3057/15 -

Inlineskater muss beim Einbiegen von Nebenweg in kombinierten Fahrrad- und Fußgängerweg Vorfahrt des Radfahrers beachten

Haftung des Inlineskaters für Unfall mit Fahrradfahrer - 1500 Euro Schmerzensgeld

Ein Inlineskater muss beim Einbiegen von einem Nebenweg in einen kombinierten Fahrrad- und Fußgängerweg die Vorfahrt von dem Weg befahrenden Radfahrer beachten. Er darf also nicht ungebremst in den Weg einfahren. Andernfalls haftet er für einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im Mai 2014 zwischen einem Radfahrer und einem Inlineskater zu einem Unfall. Der Radfahrer befuhr mit seinem Rennrad die rechte Seite eines kombinierten Fahrrad- und Fußgängerwegs als plötzlich von links der Inlineskater aus einem Nebenweg kam. Es kam daraufhin zu einem Zusammenstoß, wodurch sich der Radfahrer am Kopf verletzte. Zudem... Lesen Sie mehr