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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fußpflege“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 09.12.2014
- 3 K 705/14 Ge -

Podologen dürfen Heilbehandlungen des Fußes als Heilpraktiker ausführen

Tätigkeit als Heilpraktiker bleibt für Podologen aber beschränkt auf Heilbehandlungen des Fußes

Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass Podologen im Freistaat Thüringen grundsätzlich die Tätigkeit als Heilpraktiker - beschränkt auf Heilbehandlungen des Fußes - eröffnet ist.

Bislang konnten ausgebildete Podologinnen und Podologen in Thüringen neben fußpflegerischen Maßnahmen Heilbehandlungen im Fußbereich nur nach ärztlicher Anweisung vornehmen. Zukünftig können sie mit der sogenannten sektoral beschränkten Zulassung als Heilpraktiker eigenverantwortlich diesen Körperteil behandeln (soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften ärztliche Vorbehalte bestehen, wie z.B. für das Verordnen verschreibungspflichtiger Medikamente).Ob das maßgebliche, noch aus den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammende Heilpraktikergesetz eine solche Teilbereichszulassung ermöglicht, war umstritten und wurde von... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2017
- L 9 KR 299/16 -

Nagel­spangen­behandlung bei eingewachsenem Zehennagel darf im Einzelfall auch von staatlich geprüftem Podologen vorgenommen werden

LSG Berlin-Brandenburg trifft Grundsatz­entscheidung zur Kostenübernahme für medizinische Fußpflege

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Grundsatz­entscheidung darauf verwiesen, die Nagel­spangen­behandlung bei einem eingewachsenen Zehennagel eine ärztliche Leistung ist. Steht im Einzelfall fest, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und dass kein Arzt die Leistung erbringen will, liegt ein Systemmangel vor. Der Versicherte darf die Leistung dann von einem staatlich geprüften Podologen erbringen lassen und kann von der gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattung beanspruchen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die gesetzlich krankenversicherte Klägerin leidet im Bereich der linken Großzehe unter einem chronifiziert eingewachsenen Zehennagel. Medizinisch notwendig ist in diesem Fall die Behandlung mit einer individuell gefertigten Nagelkorrekturspange; hierbei handelt es sich um einen aus Draht oder Kunststoff konstruierten Bügel mit Haken und Ösen,... Lesen Sie mehr