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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gasheizofen“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.05.2022
- L 19 AS 1736/21 -
Grundsicherung: Gasheizofen als einmaliger Bedarf anerkannt
Jobcenter muss Kosten für Ersatzanschaffung eines Gasheizofens übernehmen
Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizungsanlage umfasst, handelt es sich bei der Anschaffung und Installation des Ofens um Kosten für die Heizung i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden.
Die Klägerin bezog Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II von dem beklagten Jobcenter. Zwischen den Beteiligten war u.a. ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Ersatzanschaffung eines Gasheizofens streitig. Das SG Köln wies die Klage ab.Das LSG hat der Berufung der Klägerin nun teilweise stattgegeben und festgestellt, dass ihr jedenfalls ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines Gasheizofens i.H.v. rund 1.800 € als einmaliger Bedarf i.S.v. § 22 Abs. 1 S.1 SGB II zusteht. Die Vermieterin sei nicht verpflichtet, den 48 Jahre alten, nicht zu reparierenden Gasheizofen durch einen neuen... Lesen Sie mehr
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